alle Urteile, veröffentlicht am 25.06.2020
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.06.2020
- 2 BvR 469/20 -
BVerfG: Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus Widerrufsbeamtenverhältnis wegen Nichtbestehens einer Prüfung verfassungswidrig
Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz
Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts richtet, durch den dem Beschwerdeführer einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung im Rahmen der polizeilichen Ausbildung versagt wurde. Der angegriffene Beschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Das Oberverwaltungsgericht verkennt Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts, indem es sich einer Prüfung der entlassungsauslösenden Prüfungsentscheidung sowie der dem Beschwerdeführer entstehenden Nachteile vollständig verschließt und so dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz in jedweder Form kategorisch versagt.
Im vorliegenden Fall absolvierte der Beschwerdeführer als Beamter auf Widerruf den Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung der Fachrichtung Polizei. Im September 2019 teilte die Hochschule dem Beschwerdeführer mit, dass er die „Kontrollübung Pistole“ endgültig nicht bestanden habe und sein Studium mit Ablauf des Tages der schriftlichen Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens ende. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Widerspruch. Gleichzeitig ersuchte er um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz mit dem Hauptantrag, die Hochschule zu verpflichten, ihm unter erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf die Fortsetzung der Laufbahnausbildung vorläufig zu gestatten.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019
- 9 U 10637/19 -
Architekt nicht zur Vertretung in Widerspruchsverfahren befugt
Vertretung in Widerspruchsverfahren eines Architekten stellt unerlaubte Rechtsdienstleistung dar
Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen dürfen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht werden, wenn sie als Nebenleistung zum jeweiligen Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören (§ 5 Rechtsdienstleistungsgesetz). Eine Nebenleistung in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn ein Architekt den Widerspruchsführer im Widerspruchsverfahren vertritt. Entscheidend ist insoweit, dass die Vertretung im Widerspruchsverfahren eine rechtliche Prüfung des konkreten Sachverhaltes erforderlich macht, die über eine rein schematische Anwendung von Rechtsnormen hinausgeht. Das hat das Oberlandesgerichts Koblenz entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigt.
Den Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist Architektin. Sie war und ist weder als Rechtsanwältin zugelassen noch wurde ihr auf sonstige Art und Weise das Recht eingeräumt, außergerichtlich Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Im Jahre 2015 hatte die Beklagte für die Eigentümer eines Grundstücks eine Bauvoranfrage gestellt, die negativ beschieden wurde. Gegen diesen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 24.04.2020
- 9 C 410/19 -
Rechtsanwalt muss Behauptung zur fehlenden Kenntnis von deutscher Sprache sowie Nichteinhaltung deutscher Gesetze nicht dulden
Anspruch auf Unterlassung, nicht aber Schmerzensgeld
Wird auf einem Bewertungsportal behauptet, dass ein Rechtsanwalt keine Kenntnis der deutschen Sprache hat und sich nicht an Deutsche Gesetze hält, so steht dem Anwalt ein Unterlassungsanspruch zu. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht aber nicht. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 wurde auf einem Bewertungsportal im Internet zu einem Rechtsanwalt unter anderem folgende Bewertung abgegeben: "Meiner Meinung nach sollte ein Anwalt in Deutschland zumindest die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen und sich an das deutsche Gesetz halten". Der Anwalt hielt die Äußerung für unzulässig und klagte gegen... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 23.06.2020
- 13 MN 229/20 -
Corona-Pandemie: Shisha-Bars bleiben weiterhin geschlossen
Verordnete Schließung wird am 5 Juli 2020 außer Kraft treten
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss einen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der Schließung von Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, abgelehnt.
Im zugrunde liegenden Fall betreibt die Antragstellerin ein Restaurant in Hannover, in dem auch Shisha-Pfeifen angeboten werden. Sie wendet sich gegen die in § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020, zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.03.2019
- VI ZR 236/18 -
BGH: Unfallverursacher und -geschädigter müssen für Brandschaden nach Entzündung des verunfallten Fahrzeugs in Werkstatt Schadensersatz leisten
Sorgfaltsverstoß des Werkstattmitarbeiters begründet Mitverschulden
Setzt sich ein verunfalltes Fahrzeug in der Werkstatt in Brand und verursacht dabei einen Brandschaden an umliegende Gebäude, so haftet sowohl der Unfallverursacher als auch der Unfallgeschädigte nach § 7 StVG auf Zahlung von Schadensersatz. Der Umstand, dass ein Werkstattmitarbeiter fahrlässig den Brand verursacht hat, ist im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 wurde ein Pkw Mercedes bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Eigentümer des Fahrzeugs hatte keine Schuld an den Unfall. Nachdem der Mercedes einen Tag auf dem Betriebsgelände eines Abschleppdienstes stand, wurde er in eine Werkstatt gebracht. Dort setzte sich der Mercedes in der Nacht aufgrund eines Kurzschlusses am zum Kühlerlüfter-Motor... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.06.2020
- 13 B 695/20.NE -
Corona-Pandemie: Erhebung von Kundenkontaktdaten zur Eindämmung von COVID-19 rechtmäßig
Informationelle Selbstbestimmung tritt gegenüber Schutz von Leben und Gesundheit vorübergehend zurück
Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren mit Beschluss entschieden, dass die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorgesehene Datenerhebung zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich der Gastronomie, des Friseurhandwerks und der Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig ist.
Zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten sieht die Coronaschutzverordnung für bestimmte Wirtschaftsbereiche die papiergebundene Erfassung der Kundenkontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise) vor. Die Kontaktdaten sind vier Wochen aufzubewahren und danach zu vernichten. Eine Weitergabe an, die für die Nachverfolgung... Lesen Sie mehr