alle Urteile, veröffentlicht am 15.04.2021
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.03.2021
- 13 K 1189/20 , 13 K 1190/20 -
Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Angabe einer persönlichen Adresse bestehen
Anonyme antragstellung nach IFG unzulässig
Eine Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom Bürger die Angabe einer postalischen Anschrift oder einer persönlichen E-Mail-Adresse verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit zwei Klagen des Bundesinnenministeriums (BMI) gegen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stattgegeben.
In den beiden zugrunde liegenden Fällen hatten Bürger über die Internet-Plattform "fragdenstaat.de" beim BMI Anträge nach dem IFG gestellt. Die Plattform generiert für einen Antragsteller eine nicht personalisierte E-Mail-Adresse, unter der er seinen Antrag an die Behörde schicken kann. Die Korrespondenz wird über diese E-Mail-Adresse abgewickelt und automatisch im Internet veröffentlicht. Über den Eingang einer Nachricht bei "fragdenstaat.de" wird der Antragsteller über seine im Rahmen der Registrierung hinterlegte private E-Mail-Adresse informiert. Das BMI verlangte von den Antragstellern jeweils die Angabe einer postalischen Adresse bzw. einer... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2021
- 10 B 2057/20 -
Freizeitdomizil Entenfangsee muss vorerst Betrieb nicht einstellen
OVG Nordrhein-Westfalen gibt Eilantrag statt
Das Oberverwaltungsgericht hat einem Eilantrag der Betreiberin des Freizeitdomizils Entenfangsee in Mülheim an der Ruhr stattgegeben. Sie hatte sich gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Mülheim an der Ruhr gewandt, mit der ihr die Einstellung der Nutzung der gesamten Freizeitanlage aufgegeben worden war. Hierzu sollte auch gehören, das Verlassen der Anlage durch alle Nutzer innerhalb der gesetzten Frist von zwei Monaten sicherzustellen.
Nach Auffassung des OVG ist die Ordnungsverfügung offensichtlich rechtswidrig. Die Stadt habe diese fehlerhaft auch auf bauliche Anlagen, wie eine Unfallrettungsstation, eine Gaststätte mit Selbstbedienungsladen, ein Sanitärgebäude, einen Tennisplatz und ein Bürogebäude erstreckt, für die sie Baugenehmigungen erteilt habe. Solange diese Baugenehmigungen in der Welt seien, dürfe die... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.04.2021
- 15 TaBVGa 401/20 -
Ausstattung Betriebsrat mit Technik für Videokonferenzen
LAG Berlin-Brandenburg verurteilt Arbeitgeber
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Arbeitgeber im Wege einer einstweiligen Verfügung verurteilt, dem bestehenden Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht.
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, es handle sich um erforderliche Informationstechnik, die der Arbeitgeber nach § 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung stellen müsse.Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Arbeitgeber im Wege einer einstweiligen Verfügung verurteilt, dem bestehenden Betriebsrat eine technische Ausstattung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2021
- 29 L 705/21 -
Hochseilgarten am Niederrhein ist Sportanlage unter freiem Himmel
Klettern als Freizeit- und Amateursport im Sinne der CoronaSchVO zu qualifizieren
Ein Hochseilgarten am Niederrhein stellt eine Sportanlage unter freiem Himmel dar, dessen Betrieb nach Maßgabe der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) zulässig ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und einem entsprechenden Eilantrag der Betreiberin stattgegeben. Anders hatte zuvor die 26. Kammer des Gerichts im Einzelfall eines anderen Kletterparks die Betriebsuntersagung für rechtmäßig erachtet.
Nach Auffassung des VG sei das Klettern als Freizeit- und Amateursport im Sinne der CoronaSchVO zu qualifizieren. Im konkreten Fall des Hochseilgartens der Antragstellerin stehe das Klettern im Mittelpunkt und verdränge sonstige Spiel-, Spaß- und Abenteuerangebote weitgehend. Ohnehin seien zurzeit alle weiteren Angebote (z.B. Beköstigungen und Gruppenveranstaltungen wie Kindergeburtstage,... Lesen Sie mehr
Landgericht Bamberg, Urteil vom 18.03.2021
- 41 O 301/20 Ver -
Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellen keinen Erdrutsch dar
Kein Anspruch auf Schadensregulierung durch Wohngebäudeversicherung
Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellen keinen Erdrutsch im Sinne der Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung dar. Dies hat das Landgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2018 machte der Eigentümer eines in Bayern liegenden Hanggrundstücks Schäden an sein Wohnhaus in Form von Rissen bei seiner Wohngebäudeversicherung geltend. Er gab an, dass die Risse durch nicht augenscheinliche Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr verursacht worden seien. Es liege damit der Versicherungsfall... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.03.2021
- 2-13 T 7/21 -
Anspruch des Wohnungseigentümers auf Absage der Eigentümerversammlung wegen befürchteter Unzulässigkeit wegen Corona
Möglicher Verstoß gegen Coronaschutzverordnung bei Durchführung der Versammlung
Besteht die Gefahr, dass durch eine Eigentümerversammlung gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen wird, so steht dem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Absage der Versammlung zu. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Angang November 2020 wollten sich die 10 Wohnungseigentümer einer hessischen Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Raum einer geschlossenen Gaststätte zu einer Eigentümerversammlung zusammentreffen. Wenige Tage vor der Versammlung trat jedoch die neue hessische Coronaschutzverordnung in Kraft. Danach war der Aufenthalt im öffentlichen Raum... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2021
- 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20 und 2 BvL 4/20 -
BVerfG erklärt Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") für nichtig
"Berliner Mietendeckel" verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Die Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
Das MietenWoG Bln trat – mit Ausnahme des § 5 MietenWoG Bln – am 23. Februar 2020 in Kraft. Der „Berliner Mietendeckel“ besteht für die von seinem Anwendungsbereich erfassten Wohnungen im Wesentlichen aus drei Regelungskomplexen: einem Mietenstopp, der eine Miete verbietet, die die am 18. Juni 2019 (Stichtag) wirksam vereinbarte Miete überschreitet (vgl. §§ 1, 3 MietenWoG Bln), einer... Lesen Sie mehr