wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 25.08.2021

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.08.2021
- 3 MB 12/21 -

Ministerialrat a.D. des Innenministeriums erhält keine Betroffenenrechte im Unter­suchungs­ausschuss des Landtages

Kein Anspruch auf Behandlung als Betroffener

Das Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gericht hat bestätigt, dass der frühere Justiziar und stellvertretende Leiter der Polizeiabteilung des Innenministeriums vom 1. Parlamentarischen Unter­suchungs­ausschuss der 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages weiterhin als sogenannte Auskunftsperson behandelt werden darf; sein Anliegen, wie der ehemalige Landes­polizei­direktor per gerichtlicher Anordnung einstweilen den Status eines Betroffenen zuerkannt zu bekommen, ist damit gescheitert.

Ebenso wie das erstinstanzlich angerufene Verwaltungsgericht hat sich der Senat nicht davon überzeugen können, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf Behandlung als Betroffener zusteht.Zwar gehe es bei der Untersuchung nicht nur um die Aufklärung eines Sachverhaltes, sondern auch um Verantwortlichkeiten, doch richte sich diese Untersuchung deshalb nicht gegen den Antragsteller. Eine entsprechende Verknüpfung ergebe sich weder aus dem Wortlaut des Untersuchungsauftrages noch aus seinem vormaligen Amt oder seiner konkreten Tätigkeit bei der Bearbeitung der u.a. zu untersuchenden Vorwürfe wegen Mobbings durch Vorgesetzte und deren... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.08.2021
- 10 CS 21.2196 -

Routenänderung für Fahrrad­demonstration in Nürnberg bestätigt

Unverhältnismäßiger Eingriff in die Versammlungs­freiheit nicht ausreichend begründet

Der VGH München hat die Beschwerde der Veranstalter einer Fahrrad-Demonstration mit dem Thema „Raddemo Südtour Ohne Kerosin Nach Berlin“ am 24.08.2021 zurückgewiesen.

Die Veranstalter hatten geplant, von Nürnberg aus u.a. ein etwa 17 km langes Teilstück der A 73 Richtung Erlangen zu befahren. Die Versammlungsbehörde der Stadt Nürnberg hatte dies untersagt und die Route auf ein kürzeres Teilstück des Frankenschnellwegs in Nürnberg beschränkt, weil die geplante Route über die A 73 Rechte Dritter gefährde und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 12.08.2021
- 25 C 2237/21 -

Keine Zahlungspflicht bei Unmöglichkeit der Nutzung des Fitnessstudios wegen Schließung aufgrund Virus-Pandemie

Keine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Ist es wegen behördlicher Anordnung aufgrund einer Virus-Pandemie unmöglich das Fitnessstudio zu nutzen, so entfällt gemäß § 326 Abs. 1 BGB die Zahlungspflicht. Eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Augsburg im Jahr 2021 darüber zu entscheiden, ob die Schließung eines Fitnessstudios aufgrund behördlicher Anordnung wegen der Corona-Pandemie in der Zeit von März bis Juni 2020 die Pflicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge entfallen lässt.Das Amtsgericht Augsburg entschied, dass die Zahlungspflicht gemäß §... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.06.2021
- 11 K 6228/20 -

Erlöschen der Baugenehmigung bei Errichtung der Mobil­funk­sende­anlage mit nicht genehmigten zusätzlichen Antennen und anderem Funksystem

Wesentliche Abweichung vom ursprünglichen Bauvorhaben durch erhebliche Erhöhung des Mobilfunkstrahlung

Eine Baugenehmigung erlischt, wenn eine Mobil­funk­sende­anlage mit zusätzlichen Antennen und einem anderen Funksystem ausgerüstet wird und sich dadurch die Mobilfunkstrahlung erheblich erhöht. In diesem Fall liegt eine wesentliche Abweichung von ursprünglichen Bauvorhaben vor. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahr 2021 darüber zu entscheiden, ob die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage zulässig war oder nicht. Das genehmigte Vorhaben umfasste ursprünglich nur 18 Funkantennen. An die Anlage wurden tatsächlich aber 24 Antennen angebracht. Zudem war das Funksystem aller Antennen anders als genehmigt.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2021
- 6 UF 120/21 -

Corona-Schutzimpfung: Übertragung der Ent­scheidungs­befugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil bei impfbereitem 16jährigen Kind

Vorliegend auch Kindeswille zu beachten

Auch bei vorhandener Ein­willigungs­fähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies die Beschwerde einer Mutter zurück.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines 2005 geborenen Kindes üben gemeinsam die elterliche Sorge aus. Bei dem fast 16-Jährigen liegt gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut (STIKO) aufgrund von Vorerkrankungen eine eindeutige medizinische Indikation für eine Impfung gegen das Corona Virus SARSCoV- 2 mit einem... Lesen Sie mehr

Werbung

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 24.08.2021
- 36 Ga 8475/21 -

Keine Untersagung Vivantes-Streik

ArbG Berlin weist Antrag auf Untersagung des Streiks zurück

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Untersagung des bis 25.08.2021 geplanten Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di zur Durchsetzung eines „Ent­lastungs­tarif­vertrages“ zurückgewiesen.

Vivantes hat geltend gemacht, es bestehe aufgrund eines geltenden Tarifvertrages eine Friedenspflicht. Der bei Vivantes geltende TVöD enthalte Regelungen zum Ausgleich für besondere Belastungen in der Pflege. Solche lägen unter anderem in den speziellen Regelungen zum Ausgleich Arbeit zu ungünstigen Zeiten und in Wechselschichten. Darüber hinaus seien nicht hinreichend Notdienste... Lesen Sie mehr