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alle Urteile, veröffentlicht am 21.12.2022

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.12.2022
- 9 AZR 266/20 -

Urlaub verjährt nicht automatisch

Arbeitgeber muss vor drohender Verjährung warnen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlte der Beklagte an die Klägerin zur Abgeltung von 14 Urlaubstagen 3.201,38 Euro brutto. Der weitergehenden Forderung der Klägerin, Urlaub im Umfang von 101 Arbeitstagen aus den Vorjahren abzugelten, kam der Beklagte nicht nach. Während das Arbeitsgericht die eingereichte Klage - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - abgewiesen hat, sprach das Landesarbeitsgericht der Klägerin 17.376,64 Euro brutto zur Abgeltung weiterer 76 Arbeitstage zu. Dabei erachtete... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2022
- 23 K 8281/21, 23 K 2118/22 und 23 K 6047/21 -

Klagen auf Anerkennung von Covid-19-Erkrankungen als Dienstunfälle erfolglos

Folgen schädlicher Einwirkungen unterfallen nicht dem Schutz der dienstlichen Unfallfürsorge

Drei Landesbeamtinnen haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Infektionen mit dem Corona-Virus als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen der Beamtinnen abgewiesen.

Eine Grundschullehrerin und eine Oberstudienrätin waren im Herbst 2020 erkrankt. Im ersten Fall führte die Lehrerin ihre Infektion auf eine Lehrerkonferenz zurück, in deren Folge das halbe Kollegium an Corona erkrankt sein soll. Im zweiten Fall wurden zwei Gespräche mit (potentiell) infizierten Schülern benannt. Eine Finanzbeamtin machte geltend, sich bei einer Personalrätetagung im... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.11.2022
- 2 A 10864/22.OVG -

Keine vorgezogene Altersgrenze für ausschließlich in der Schulverwaltung tätige Lehrerin

Vorgezogene Altersgrenze gilt nur für Lehrer im aktiven Schuldienst

Eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, hat keinen Anspruch darauf, früher in den Ruhestand zu gehen, als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit dem Jahr 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegierung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten, gilt für sie nicht. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier.

Die Klägerin war ursprünglich als Realschullehrerin im Schuldienst des Landes tätig. Nachdem sie im Jahr 2011 für schuldienstunfähig befunden worden war, erfolgte zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand zunächst ihre Abordnung und später Versetzung als Referentin in den Verwaltungsdienst bei der Schulbehörde. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass sie früher als nach... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht München, Urteil vom 26.10.2022
- S 59 KR 650/22 -

Keine Erstattung der Kosten für Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose durch gesetzliche Krankenversicherung

Fehlendes Vorliegen einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses für neue Behandlungsmethode

Die Kosten für eine Antibiotika-augmentierte Thermoeradikation bei Borreliose können nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet verlangt werden. Insofern fehlt es an der Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses für die neue Behandlungsmethode. Zudem ist die Hyperthermie von der vertragsärztlichen Versorgung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein nach einem Zeckenbiss an Borreliose erkrankter Mann unterzog sich in der Zeit von August 2021 bis Februar 2022 der Behandlungsmethode der Antibiotika-augmentierten Thermoeradikation. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 10.000 € verlangte er von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Da diese eine Kostenerstattung ablehnte,... Lesen Sie mehr