alle Urteile, veröffentlicht am 28.12.2022
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 05.04.2022
- 3 U 144/20 -
Unwirksame Umlage der Kosten für kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung
Verstoß gegen Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
Die Kosten für eine kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung können nicht auf Mieter umgelegt werden, da der Begriff der Vor-Ort-Betreuung unbestimmt ist und gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Ladenfläche in einem Einkaufszentrum in Brandenburg klagte gegen die Vermieterin auf Rückzahlung geleisteter Nebenkostenvorauszahlungen in den Jahren 2014 bis 2016. Die Mieterin hielt unter anderem die Umlage der Kosten für die kaufmännische und technische Vor-Ort-Betreuung für unzulässig. Die Umlage erfolgte durch die Allgemeinen Mietbedingungen. Auf diese Kosten hatte die Mieterin insgesamt über 150.000 € gezahlt. Das Landgericht Potsdam gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 02.11.2022
- 28 C 34/22 -
Installation eines Klimagerätes an Außenfassade kann mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden
Bei grundlegender Umgestaltung der Wohnanlage ist Beschluss unzulässig
Die Installation eines Klimageräts an der Außenfassade kann grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss ist aber gemäß § 20 Abs. 4 WEG unzulässig, wenn dadurch die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage bewirkt wird. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 wurde auf einer Eigentümerversammlung in Bremen mehrheitlich beschlossen, dass der Eigentümer der Dachgeschosswohnung eine Klimaanlange installieren darf. Das Gerät sollte auf dem First des Runddaches und damit mehrere Meter von der Dachkante entfernt montiert werden. Ein Wohnungseigentümer war mit der Genehmigung des Anbaus... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.2022
Vorteilsannahme eines Bürgermeisters, wenn die Lebensgefährtin aufgrund der Amtsstellung eine Stelle und ohne sachlichen Grund übertarifliches Gehalt erhält
Verurteilung des ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main wegen Vorteilsannahme
Die 24. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts Frankfurt am Main hat den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen gemäß § 331 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt.
Die Kammer hat in der an elf Tagen durchgeführten Hauptverhandlung festgestellt, dass die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten im Frühjahr 2014 von einer seinerzeit Verantwortlichen des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) die Einstellung als Leiterin einer Kindertagesstätte zugesagt und ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt und die Stellung eines Dienstwagens... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2022
- 7 A 10318/22.OVG -
Kein fiktives Geburtsdatum im Ausweis
Ein im Jahr 1957 in Algerien geborener Kläger mit deutscher Staatsangehörigkeit, dessen konkretes Geburtsdatum unbekannt ist, hat keinen Anspruch auf Eintragung eines fiktiven Geburtsdatums in seinen Personalausweis und seinen Reisepass. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im Personalausweis und im Reisepass des Klägers ist als Geburtsdatum "XX.XX.1957" eingetragen. Hintergrund ist der Umstand, dass der Kläger, dem sein tatsächliches Geburtsdatum unbekannt ist, kein Dokument seines Geburtslandes vorlegen konnte, welches ein konkretes Geburtsdatum ausweist. Er verfügt lediglich über einen Auszug aus dem Geburtenregister seines Geburtslandes, aus dem sich... Lesen Sie mehr