alle Urteile, veröffentlicht am 01.12.2022
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2022
- 1 StR 255/22 -
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in einem weiteren Cum-Ex-Strafverfahren
Der ehemalige Geschäftsführer einer Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses Warburg muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts (LG) Bonn wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten im Beschlusswege als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Das Landgericht hat den Angeklagten im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.Nach den Feststellungen des Landgerichts verantwortete der Angeklagte in den Jahren 2008 und 2009 als Geschäftsführer der Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses W. zwei Investmentfonds, deren Anlagestrategie allein darin bestand, mit Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften Profite zu erlangen. Diese Geschäfte zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet wurde. ... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.06.2022
- IV R 42/19 -
Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR
Rückwirkende Neuregelung verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit - im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage - bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen.
Im Streitfall hatte die Klägerin, eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auf einem von ihr vermieteten Grundstück eine Photovoltaikanlage (PVA) errichten lassen, aus deren Betrieb sie zunächst Verluste erwirtschaftete. Dem Finanzamt (FA) gegenüber erklärte sie Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken sowie gewerbliche Verluste im Zusammenhang mit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 02.11.2022
- 1 L 3014/22.TR -
Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum
Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittelabstinenz zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlich
Der regelmäßige, d.h. tägliche oder nahezu tägliche Konsum von Cannabis schließt in der Regel die Fahreignung aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Der Entscheidung lag eine Anordnung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über eine Fahrerlaubnisentziehung zugrunde, gegen die der Antragsteller um Eilrechtsschutz bei Gericht nachgesucht hat. Im April 2022 hatte er anlässlich einer Verkehrskontrolle angegeben, seit mehreren Jahren täglich Cannabis zu konsumieren. In der Folgezeit wurde ein Fahreignungsgutachten erstellt, welches zu der Annahme... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.11.2022
- 2 BvR 2202/19 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die namentliche Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbediensteten
Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend substantiiert und daher unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Polizeivollzugsbediensteten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen wendet, mit denen ihr Begehren abgelehnt wurde, kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen zu müssen.
In § 9 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) ist geregelt, dass Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen. Das Namensschild wird nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BbgPolG beim Einsatz geschlossener Einheiten durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt. § 9 Abs. 3 BbgPolG sieht eine... Lesen Sie mehr