wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 05.12.2022

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.11.2022
- 11 U 139/21 -

Senkrechtstellung einer im Ursprungswerk mittig schrägliegenden Kreuzverstrebung eines Stahl­roh­rtisch­gestells ist keine Entstellung

Modell "E2" greift nicht in den geistig-ästhetischen Gesamteindruck des Tischgestells von 1953 ein

Wird die Schutzfähigkeit eines minimalistisch gestalteten Stahl­roh­rtisch­gestells durch diagonal angebrachte Kreuzstreben begründet, liegt in einem Tischgestell mit Senkrechtstellung der Streben keine urheberrechts­widrige Entstellung dieses Modells. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden und Schadens­ersatz­ansprüche wegen Verletzung des Urheber­persönlichkeits­rechts zurückgewiesen.

Die Kläger sind die Kinder eines bekannten deutschen Architekten, der 1953 ein verschweißtes Stahlrohrtischgestell mit mittiger, schrägliegender Kreuzverstrebung entworfen hatte. Ein Assistent des Architekten wollte mit einem solchen Tischmodell umziehen. Um es für den Umzug mit seinem Fahrzeug, einer sog. Ente, transportabel zu gestalten, beauftragte er einen Schlossermeister. Dieser zersägte den Tisch und entwickelte eine alternative zur Wiederverbindung der Kreuzstreben. Dabei entstand das später als „E2“ benannte Tischgestell. Die ursprünglich schräge Kreuzverstrebung wurde beim Modell „E2“ durch senkrecht gestellt, wodurch die praktische Verwendbarkeit... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2022
- 17 A 3319/20 -

Anspruch auf Änderung des Familien- und Geburtsnamens umfasst nicht Streichung des Geburtsnamens

Kein Anspruch auf Wegfall des Geburtsnamens

Der mögliche Anspruch auf Änderung des Familien- und Geburtsnamens umfasst nicht die Streichung des Geburtsnamens. Es besteht kein Anspruch auf Wegfall des Geburtsnamens. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Mann nach der Scheidung von seiner Frau seinen Geburtsnamen streichen lassen. Er führte seit der Heirat den Familiennamen "D. von A." Nur dieser sollte erscheinen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage des Mannes zurück. Dagegen richtete sich sein Antrag auf Zulassung der Berufung.Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21.09.2022
- 1 B 200/22 -

Kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze unmittelbar vor Grundstück

Abwehrrecht bei gravierender Verletzung des Anliegergebrauchs

Einem Anlieger steht grundsätzlich kein Anspruch auf Erhaltung öffentlicher Parkplätze vor seinem Grundstück zu. Wird jedoch sein Anliegerrecht gravierend verletzt, so kann ihm ein Abwehrrecht zustehen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2022 erfuhr eine im Saarland ansässige Gewerbebetreiberin, das aufgrund von Baumaßnahmen die etwa 13 öffentlichen Parkplätze vor ihrem Betrieb wegfallen sollten. Die Gewerbebetreiberin betrieb eine Poststelle und führte an, dass sie die Parkplätze als Ladezone benötige. Diesen Umstand hatte die Behörde eingeplant und bereits... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.11.2022
- 5 L 714/22 -

Entlassung eines Polizisten wegen Cannabis-Konsums rechtmäßig

Cannabis-Konsums begründet ernsthafte Zweifel an gesundheitlicher und charakterlicher Eignung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Polizist in der Ausbildung wegen gelegentlichen Cannabis-Konsums entlassen werden kann.

Der Antragsteller befand sich seit April 2019 als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin. Wegen erhöhter krankheitsbedingter Fehlzeiten und Sportbefreiungen wurde der Antragsteller polizeiärztlich untersucht. Dabei ließ eine Urinprobe auf einen Tetrahydrocannabinol-Abusus (THC-Missbrauch) schließen, aufgrund dessen die Polizeiärztin... Lesen Sie mehr