wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 29.12.2022

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.10.2022
- 1 BvR 19/22 und 1 BvR 110/22 -

Verfassungs­beschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeits­recht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl erfolglos

Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe

Das Bundes­verfassungs­gericht hat zwei Verfassungs­beschwerden der Witwe und Alleinerbin des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (fortan: „Erblasser“) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungs­beschwerden richteten sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die auf das postmortale Persönlichkeits­recht gestützte Klagen auf Unterlassung sowie auf Zahlung einer Geldentschädigung betrafen.

Gegenstand der einen Verfassungsbeschwerde sind gerichtliche Entscheidungen in einem zunächst vom Erblasser und nach dessen Tod von der Beschwerdeführerin gegen die Beklagten geführten Verfahren gerichtet auf Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung von 116 Passagen des Buches „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Die angegriffenen Urteile des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs sahen die Unterlassungsklage nur teilweise als begründet an. Die andere Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen gerichtliche Urteile, die das Fortbestehen des Geldentschädigungsanspruchs wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Erblassers über dessen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.12.2022
- 6 B 8/22 -

Studienstipendium nach Landärztinnen-/Landärzte-Richtlinie des Landes Brandenburg auf BAföG-Leistungen anrechenbar

Stipendium stellt anzurechnende Ausbildungsbeihilfe dar

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat über die Frage entschieden, ob bei der Bewilligung von BAföG-Leistungen Zahlungen eines Studienstipendiums anzurechnen sind, das von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg gewährt wird.

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg gewährt an Studentinnen und Studenten der Humanmedizin Stipendien zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs. Hierfür müssen sich die Begünstigten der Stipendien verpflichten, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztweiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs ärztlich tätig... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2022
- 2 B 10974/22.OVG -

Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen Zweifel an der Verfassungstreue begründen

Tätowierungen auf dem Rücken

Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechts­schutzverfahren.

Der Antragsteller bewarb sich Anfang des Jahres 2022 um die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Polizeikommissar-Anwärter. Während des Einstellungsverfahrens wurde bekannt, dass auf dem Rücken des Antragstellers über die gesamte Schulterbreite die Worte "Loyalty", "Honor", "Respect" und "Family" in der Schriftart "Old English" eintätowiert sind. Die Hochschule der... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 04.11.2022
- 9 O 42/21 -

Volles Schmerzensgeld für Biss-Verletzung beim Streicheln eines Hundes

Das Landgericht Frankenthal hat einer jungen Frau ein volles Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihr ein Hund in das linke Ohr gebissen hatte. Die Frau hatte sich zuvor zu dem ihr vertrauten Rottweiler-Rüden hinuntergebeugt und ihn am Kopf gestreichelt. Das hat die Kammer nach den konkreten Umständen jedoch nicht als Mitverschulden der verletzten Frau gewertet. Insgesamt erhielt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro.

Die Frau war zu Besuch bei ihrer Freundin und man saß gemeinsam in der Küche. Mit dabei war auch der Rottweiler-Rüde des Bruders der Freundin, mit dem die junge Frau gut vertraut war. Schon oft zuvor hatte sie mit ihm ohne Probleme gespielt und gekuschelt, doch diesmal schnappte der Hund nach ihr und biss ihr in das linke Ohr. Die Wunde musste mit zahlreichen Stichen genäht werden;... Lesen Sie mehr