alle Urteile, veröffentlicht am 29.06.2023
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 22.06.2023
- 13 B 3358/23 -
Neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz darf ernannt werden
Antrag der derzeitigen Datenschutzbeauftragten bleibt ohne Erfolg
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Antrag der Landesbeauftragten für den Datenschutz Barbara Thiel auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sie die Ernennung ihres Nachfolgers Denis Lehmkemper verhindern wollte.
Barbara Thiel ist seit dem 1. Januar 2015 Landesbeauftragte für den Datenschutz. Ihre Amtszeit endete ursprünglich nach acht Jahren mit Ablauf des Jahres 2022 und wurde um sechs Monate verlängert, weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Nachfolgerin bzw. kein Nachfolger berufen war. Am 3. Mai 2023 wählte der Landtag den Ministerialbeamten Denis Lehmkemper mit breiter Mehrheit zu ihrem Nachfolger. Eine offizielle Ernennung wurde zurückgestellt, weil Frau Thiel um Eilrechtsschutz nachgesucht hat mit dem Antrag, der Staatskanzlei einstweilen zu untersagen, Herrn Lehmkemper zu berufen.Zur Begründung hat sie vorgetragen, die Auswahl des... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2023
- B 2 U 9/21 R -
Hepatitis B als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten anzuerkennen
Infektionssituation muss nicht konkret nachgewiesen sein
Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der Kläger war Mitglied, Wehrführer und Bergretter der Freiwilligen Feuerwehr. Er verrichtete klassische Löschtätigkeiten, versorgte Verkehrsunfallverletzte und rettete Wanderer, Kletterer und Gleitschirmflieger aus unwegsamem Gelände.2017 erkrankte er an Hepatitis B. Während die Beklagte eine Berufskrankheit verneinte, hat das Sozialgericht eine Berufskrankheit nach Nummer 3101 der... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 22.06.2023
- 7 A 9.22 -
Keine Pflicht zur Umstellung des Betriebs einer LNG-Anbindungsleitung auf grünen Wasserstoff vor dem 31. Dezember 2043
Deutschen Umwelthilfe mit Klage gegen LNG-Leitung gescheitert
Eine LNG-Anbindungsleitung darf nach der Entscheidung des Gesetzgebers bis zum 31. Dezember 2043 zum Transport von Erdgas genutzt werden. Eine Regelung in einem Planfeststellungsbeschluss, wonach schon zu einem früheren Zeitpunkt ausschließlich sogenannter grüner Wasserstoff oder Derivate hiervon durchgeleitet werden dürfen, wäre daher unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 19. August 2022 für die Errichtung und den Betrieb der LNG-Anbindungsleitung von Wilhelmshaven nach Etzel. Die ca. 26 km lange Rohrleitung dient zum Transport regasifizierten Flüssigerdgases (Liquefied Natural Gas –... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Wangen, Urteil vom 28.04.2023
- 1 C 309/22 -
Verschiebung der Bringzeiten um 15 Minuten durch Kita begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht
Ohne ausdrückliche Vereinbarung darf Kita Bringzeiten regeln
Die Verschiebung der Bringzeiten um 15 Minuten durch eine Kita begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ohne eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung darf die Kita die Bringzeiten gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen selbst regeln. Dies hat das Amtsgericht Wangen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 änderte eine Kita in Baden-Württemberg die Bringzeiten um 15 Minuten von 7.15 Uhr auf 7.30 Uhr. Hintergrund dessen war ein Personalmangel. Die Eltern eines Kindes waren damit nicht einverstanden. Sie führten an, dass es ihnen wegen der plötzlich geänderten Öffnungszeiten nicht mehr möglich sei, das Kind vor Arbeitsbeginn in die... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.05.2023
- 24 CS 23.318 -
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach einfacher Versendung einer Waffe in einem Karton mittels DHL
Vorliegen einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
Wird eine Waffen in einem Karton mittels DHL versendet, ohne dass auf den Inhalt hingewiesen wird, so begründet dies eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, welche den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse rechtfertigt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2022 widerrief die zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse, weil der Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine halbautomatische Büchse zerlegt in einem Karton durch DHL an einem gewerblichen Waffenhändler versandt hatte. Die Einzelteile lagen lose und mit ein wenig zerknülltem Zeitungs- und Backpapier... Lesen Sie mehr