alle Urteile, veröffentlicht am 22.06.2023
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023
- 4 K 3119/18 VSt -
Zur Stromsteuerbefreiung des zum Betrieb eines Braunkohlekraftwerks verwendeten Stroms
Steuerbefreiung bei Verwendung des Stroms im Rahmen der Stromerzeugung
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Reichweite einer Stromsteuerbefreiung auseinanderzusetzen.
Die Klägerin betrieb u.a. die Gewinnung von Rohstoffen sowie die Erzeugung von Energie, insbesondere von Elektrizität. Sie unterhielt neben ihrer Hauptverwaltung diverse Kraftwerke. In ihren Tagebauen entnahm die Klägerin Strom, den sie im Wesentlichen für Grundwasserpumpen, Schaufelradbagger, Bandanlagen und zur Beleuchtung des Tagebaus verwendete. Die abgegrabene Braunkohle wurde im jeweiligen Tagebau mit Bandanlagen zum Tagebaubunker gebracht. Sodann wurde sie über Bandanlagen oder über betriebseigene Eisenbahnen, die von Elektrolokomotiven bewegt wurden, zum Kraftwerksbunker befördert und dort - teilweise auch in Fabriken - verkleinert und von... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 16.06.2023
- 7 A 2635/21 -
Klage gegen Räumung des Hambacher Forstes in zweiter Instanz erfolglos
Räumung und Beseitigung des Baumhauses „NoNames“ im Hambacher Forst rechtmäßig
Die Räumung und Beseitigung des Baumhauses „NoNames“ im Hambacher Forst im September 2018 war rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.
Der Kläger nutzte das Baumhaus eigenen Angaben zufolge seit Sommer 2018. Es wurde im September 2018 - ebenso wie weitere Baumhäuser und sonstige Anlagen - durch die beklagte Stadt Kerpen im Wege des Sofortvollzugs geräumt und beseitigt. Dem Vorgehen der Stadt lag eine Weisung des damaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des beigeladenen Landes NRW zugrunde.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.05.2023
- 2 BvR 78/22 -
Verfassungsbeschwerde wegen Versagung einer Geldentschädigung nach rechtswidriger körperlicher Durchsuchung erfolgreich
Geldentschädigung für die rechtswidrige Leibesvisitation eines Strafgefangenen
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen stattgegeben. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg, mit dem ihm eine Geldentschädigung versagt wurde, die er nach einer mit vollständiger Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchung begehrte. Zuvor hatte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts bereits die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung festgestellt.
Der Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt in Bayern. Nach einem Familienbesuch im März 2019 wurde er einer körperlichen Durchsuchung unterzogen. Nachdem er sich vollständig entkleidet hatte, inspizierten die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt zunächst die Achselhöhlen, den Mund und die Fußsohlen. Anschließend kam es zu einer Nachschau... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2023
- 3 AZR 221/22 -
BAG zur endgehaltsbezogenen Betriebsrente bei Teilzeit
Endgehaltsbezogenen Betriebsrente bei Teilzeit darf auf zuletzt maßgebliche Entgelt abgestellt werden
Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die Betriebsrentenleistungen zu berechnen, und dieses im Fall von Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden mit einem Faktor für den durchschnittlichen Beschäftigungsumfang in diesem Zeitraum modifizieren. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Versorgungsrichtlinien sahen eine Altersrente vor, die sich aus einem Festrentenbetrag mal Dienstjahren ergab, wobei sich der Festrentenbetrag nach folgender Formel errechnete: Rentenfähiges Einkommen/ Beitragsbemessungsgrenze x Renteneckwert. Das rentenfähige Einkommen sollte ein Zwölftel des Einkommens betragen, das der Mitarbeiter im letzten Kalenderjahr vor Eintritt des Versorgungsfalles... Lesen Sie mehr