alle Urteile, veröffentlicht am 13.06.2023
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.06.2023
- 9 AZR 383/19 -
Betriebsratsvorsitzender kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein
Wichtiger Grund für Widerruf gegeben
Der Vorsitz im Betriebsrat steht einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in aller Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des BDSG in der bis zum 24. Mai 2018 gültigen Fassung (aF) zu widerrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der bei der Beklagten angestellte Kläger ist Vorsitzender des Betriebsrats und in dieser Funktion teilweise von der Arbeit freigestellt. Mit Wirkung zum 1. Juni 2015 wurde er von der Beklagten und weiteren in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Auf Veranlassung des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit widerriefen die Beklagte und die weiteren Konzernunternehmen die Bestellung des Klägers am 1. Dezember 2017 wegen einer Inkompatibilität der Ämter mit sofortiger Wirkung. Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.05.2023
- 1 K 869/22.KO -
Keine Enteignung bei Vertragserfüllung aufgrund der Eigentumsverhältnisse unmöglich einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan
Eine städtebauliche Enteignung setze einen wirksamen Bebauungsplan voraus
Die Festsetzung eines Wohn- und Fußweges in einem Bebauungsplan der Ortsgemeinde Ochtendung ist unwirksam. Die Enteignung einer privaten Teilfläche zur Verbreiterung dieses Weges kommt daher nicht in Betracht. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der in Rede stehende Bebauungsplan weist u. a. Wohnflächen aus. Zu deren Erschließung sind eine sechs Meter breite Straße sowie im Anschluss hieran eine drei Meter breite Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "Fuß- und Wohnweg" festgesetzt. An diesen Weg grenzt eine im Eigentum des Klägers stehende Fläche an. Die Ortsgemeinde Ochtendung und der Kläger schlossen 2016 einen Vertrag,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.05.2023
- 2 K 1091/22.KO -
Kein Anspruch auf Parkplatzrückbau und Änderung der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde
Erweiterung der Anliegerparkfläche sowie die Neuanlegung des Gehweges nicht rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Einwohners gegen die Ortsgemeinde auf Folgenbeseitigung und Änderung der Straßenreinigungssatzung abgewiesen.
In den Jahren 2019 und 2022 fanden in der beklagten Ortsgemeinde Rodungs- und Baumaßnahmen statt, in deren Zuge es u. a. zu der Erweiterung eines Anliegerparkplatzes und der Neuanlegung eines Gehweges gekommen ist. Der Kläger, Eigentümer eines in der Nähe der vorgenannten Rodungs- und Baumaßnahmen gelegenen Grundstücks, wandte sich im April 2022 an die beklagte Ortsgemeinde. Er sprach... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.05.2023
- 4 StR 119/22 -
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung der Hauptangeklagten im Münsteraner Missbrauchskomplex
Urteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf
Im Münsteraner Missbrauchskomplex hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilungen der vier Hauptangeklagten bestätigt. Das LG hatte die vier männlichen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen zehn und 14 Jahren verurteilt und ihre Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Mutter eines Angeklagten ist wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen lebten die vier männlichen Angeklagten ihre pädosexuellen Neigungen bereits seit längerer Zeit in unterschiedlicher Intensität aus, bevor sie sich über Chats und Internetforen kennenlernten. Die Verurteilung durch das Landgericht erfolgte u. a. wegen Taten in einer Gartenlaube an einem Wochenende im April 2020. Anlässlich des Geburtstags... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 18.04.2023
- 10 ME 52/23 -
In der Regel keine Erlaubnis zur Nutzung einer Autobahn für eine Fahrraddemonstration
Erhebliche Behinderung und Gefährdung des Verkehrs bei Sperrung der Autobahn
In der Regel darf eine Autobahn nicht für eine Fahrraddemonstration genutzt werden, da eine Sperrung der Autobahn mit erheblichen Behinderungen und Gefährdung des Verkehrs einhergeht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2023 wollte der Organisator einer Fahrraddemonstration einen Teilabschnitt der Autobahn 39 von Braunschweig nach Wolfsburg nutzen. Die Demonstration sollte sehr auffällig mit Lautsprechern, Musikboxen, Transparenten, Fahnen und Spruchbändern sein. Die zuständige Behörde lehnte die Route über die Autobahn ab und verwies stattdessen... Lesen Sie mehr