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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.07.2012
- 3 L 823/12.MZ -
Fahrerlaubnis darf auch bei Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs entzogen werden
Mit 3 Promille auf Fest randaliert
Auch Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz.
Im zugrunde liegenden Streitfall randalierte ein Mann (Antragsteller) in stark alkoholisiertem Zustand auf einem Fest – eine Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 3 Promille. Die Polizei nahm den Mann fest. Rettungskräfte brachten ihn zunächst in ein Krankenhaus und danach in die Rheinhessenfachklinik.
Fahrerlaubnisbehörde entzieht wegen fehlender Vorlage eines medizinisch-psychologisches Gutachtens die Fahrerlaubnis
Zur Abklärung eines möglichen Alkoholmissbrauchs gab die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Da der Mann dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Behörde unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis.
Pflicht zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis bei Gefahr erneuten Alkoholmissbrauchs auch im Straßenverkehr gerechtfertigt
Den auf einen Stopp des Sofortvollzugs gerichteten Antrag des Mannes lehnten die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz ab. Die Behörde habe bei dem Antragsteller zu Recht Anhaltspunkte für einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 13772
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