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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abzugsvoraussetzungen“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.10.2021
- X R 11/20 und X R 28/20 -

Steuerliche Entlastung für Vorsorgekosten bei steuerfreien EU-Auslandseinkünften

Voraussetzung für Ausnahme vom Verbot des Abzugs von Vorsorge­aufwendungen erfüllt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält.

Im Verfahren X R 11/20 hatte ein in Deutschland lebender Rentner geklagt, der seinerzeit in Luxemburg als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen war und seit seinem Ruhestand eine gesetzliche Altersrente aus Luxemburg bezieht, die dort besteuert wird. Nach luxemburgischem Einkommensteuerrecht sind zwar Renten- und Krankenversicherungsbeiträge absetzbar, nicht aber –anders als in Deutschland– Beiträge zur Pflegeversicherung. Den deshalb vom Kläger bei der Besteuerung seiner Inlandseinkünfte begehrten Sonderausgabenabzug für die Pflegeversicherung lehnte das Finanzamt ab, da die Beiträge im Zusammenhang mit im Inland steuerfreien Einnahmen stünden und... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.12.2017
- VI R 22/16 -

BFH zur Haushaltsersparnis bei Alten- und Pflegeheimunterbringung beider Ehegatten

Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis

Steuerpflichtige können Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim nach Kürzung um eine Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Sind beide Ehegatten krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht, ist für jeden der Ehegatten eine Haushaltsersparnis anzusetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof nunmehr entschieden.

Im Streitfall waren die verheirateten Kläger seit Mai 2013 krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht. Sie bewohnten ein Doppelzimmer (Wohnschlafraum mit einem Vorraum, Einbauschrank, Dusche und WC). Einen weiteren Haushalt unterhielten sie seither nicht mehr. Für die Unterbringung in dem Heim, Verpflegung und Pflegeleistungen entstanden den Eheleuten nach Abzug... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.12.2016
- VI R 53/12 und VI R 86/13 -

BFH zum Aufwendungsabzug beim häuslichen Arbeitszimmer

Höchstbetragsgrenze personenbezogen

Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 € personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und seine bisherige Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geändert.

Bislang ist der Bundesfinanzhof von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Die abziehbaren Aufwendungen waren hiernach unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 € begrenzt. Nunmehr kann der Höchstbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden, der das Arbeitszimmer nutzt, sofern in seiner... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.07.2016
- VIII R 26/14 -

Betriebsausgaben: Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest

"Herrenabende" muss sich vom "gewöhnlichen Gartenfest" abheben

Die Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dies hat der Bundesfinanzhof nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei in mehreren Jahren sog. "Herrenabende" im Garten des Wohngrundstücks des namensgebenden Partners veranstaltet, bei denen jeweils bis zu 358 Gäste für Gesamtkosten zwischen 20.500 € und 22.800 € unterhalten und bewirtet wurden.Das Finanzgericht (FG) hatte das Abzugsverbot bejaht, weil die Veranstaltungen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2014
- 3 K 2493/12 E -

FG Düsseldorf zur Abzugsfähigkeit der Zivilprozesskosten bei Insolvenz des Prozessgegners

Steuerpflichtiger darf sich nicht mutwillig oder leichtfertig auf Prozess einlassen

Ob Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, darüber musste nunmehr das Finanzgericht Düsseldorf entscheiden.

Im vorliegenden Fall stritten die Beteiligten um die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung. Die Klägerin ist von ihrem Ehemann geschieden. Nach der Scheidung kam es zu einer Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen, die überwiegend mit dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt im Zusammenhang standen. Über das Vermögen des geschiedenen... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013
- 10 K 2346/11 F -

Aufwendungen für "Herrenabende" nicht abzugsfähig

Herrenabende stellen keine Werbe- oder Informations­veranstaltungen zu einem bestimmten Thema dar

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Aufwendungen für die von einer Kanzlei veranstalteten so genannten Herrenabende nicht abzugsfähig sind. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Betriebsprüfung, dass die Aufwendungen für die Herrenabende sowohl privat als auch betrieblich veranlasst und daher nicht abzugsfähig sind.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens streiten um den Abzug von Aufwendungen für so genannte Herrenabende. Zu diesen Veranstaltungen, die im Garten eines der Partner der klagenden Partnerschaft von Rechtsanwälten stattfanden, lud die Klägerin ausschließlich Männer ein. Gäste waren Mandanten, Geschäftsfreunde und Persönlichkeiten aus Verwaltung, Politik, öffentlichem Leben... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.02.2014
- VI R 11/12 -

BFH zum Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nicht nutzbarem "Amtszimmer"

Wegen Gesund­heits­gefährdungen nicht nutzbarer Raum kann nicht als Arbeitszimmer angesehen werden

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dann ein "anderer Arbeitsplatz" in Anspruch genommen werden kann, wenn der vom Arbeitgeber tatsächlich zugewiesene Raum wegen Gesundheitsgefahren aufgrund von Sanierungsbedarf nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist.

Im Streitfall war einem Pfarrer die im Obergeschoss des Pfarrhofs gelegene Wohnung für Wohnzwecke überlassen worden. Der Pfarrer machte die Kosten für ein zur Wohnung gehörendes häusliches Arbeitszimmer erfolglos als Werbungskosten geltend. Im Klageverfahren trug er vor, der im Erdgeschoss gelegene und ihm als so genanntes Amtszimmer überlassene Raum sei wegen Baumängeln nicht als Arbeitszimmer... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.02.2014
- VI R 37/13 und VI R 40/12 -

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Poolarbeitsplatz oder Telearbeitsplatz können abzugsfähig sein

Bundesfinanzhof zu den Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

Der Bundesfinanzhof hatte sich mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle eines Poolarbeitsplatzes bzw. eines Telearbeitsplatzes zu beschäftigen.

Im Fall VI R 37/13 hatte der Kläger, ein Großbetriebsprüfer eines Finanzamtes, an der Dienststelle keinen festen Arbeitsplatz, sondern teilte sich für die vor- und nachbereitenden Arbeiten der Prüfungen mit weiteren sieben Großbetriebsprüfern drei Arbeitsplätze (sog. Poolarbeitsplätze).Das Finanzamt berücksichtigte die für das häusliche Arbeitszimmer geltend gemachten... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.07.2012
- III R 80/09 -

Kein Steuerabzug von Kinder­betreuungs­kosten bei Schwangerschaft der Mutter

BFH: Schwangerschaft stellt keine Krankheit im Sinne des Gesetzes dar

Die Kosten einer Tagesmutter können nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein Elternteil erwerbstätig und der andere Elternteil schwanger ist. Denn eine Schwangerschaft als solche stellt keine Krankheit im Sinne des Gesetzes dar. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

In dem zugrunde liegenden Fall ist der Kläger als selbständiger Rechtsanwalt berufstätig. Die Klägerin befand sich zunächst in der Berufsausbildung, die sie allerdings nach der Geburt ihres ersten Kindes im Jahre 2004 unterbrach und die sie auch im Laufe des Streitjahres 2006 nicht wieder aufnahm. Im August dieses Jahres wurden die Kläger erneut Eltern. Das ältere Kind wurde u.a. in... Lesen Sie mehr