die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.11.2020
- 12 C 1523/20 -
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung durch notariellen Kaufvertrag kommt Wohnungsmieter zu gute
Vorliegen eines Vertrags zugunsten Dritter
Regelungen zum Ausschluss der Eigenbedarfskündigung in einem notariellen Kaufvertrag geben dem Wohnungsmieter ein eigenes Abwehrrecht. Es handelt es sich insofern um einen Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2012 wurde eine vermietete Eigentumswohnung in Stuttgart verkauft. Der notarielle Kaufvertrag enthielt unter anderem die Verpflichtung des Verkäufers, dem jeweiligen Mieter einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag anzubieten, in dem sich der Verkäufer verpflichtet, für die Dauer des bestehenden Mietverhältnisses auf die Kündigung wegen Eigenbedarfs zu verzichten. Zudem wurde im Kaufvertrag verkäuferseits bestätigt, dass der Mietvertragsnachtrag wirksam zustande gekommen ist. Im September 2019 erhielt der Mieter eine Eigenbedarfskündigung von der neuen Wohnungseigentümerin. Da der Mieter die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 01.07.2008
- 2 C 876/06 -
Kein Recht zur Mietminderung bei Verhinderung oder mutwilliger Erschwerung der Mangelbeseitigung
Fehlendes Mietminderungsrecht führt zum kündigungsrelevanten Zahlungsrückstand
Verhindert oder erschwert ein Mieter mutwillig die Mangelbeseitigung, ist er mit seinem Recht auf Mietminderung ausgeschlossen. Führt dies zu einem Zahlungsrückstand des Mieters, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer 3-Zimmer-Wohnung im April 2004 wegen eines Mietrückstands in Höhe von 1.069,47 EUR fristlos gekündigt. Der Zahlungsrückstand hatte seinen Grund darin, dass die Mieter wegen eines Mietmangels seit Oktober 2005 ihre Miete minderten. Sie führten an, dass sich aufgrund der alten Holzfenster unter anderem Feuchtigkeit in der Wohnung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 15.10.2013
- 2 C 1438/13 -
Unwirksame Kleinstreparaturklausel bei Gesamtbelastung der jährlichen Kleinstreparaturen von über 6 % der Jahresbruttokaltmiete
Verstoß gegen Zumutbarkeitsgrenze des § 307 BGB
Eine Kleinstreparaturklausel ist unwirksam, wenn sie eine jährliche Gesamtbelastung von mehr als 6 % der Jahresbruttokaltmiete vorsieht. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Zumutbarkeitsgrenze des § 307 BGB vor. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung die Reparatur eines F. Grohe Innenoberteils in Höhe von 70,81 EUR tragen. Der Vermieter verwies insofern auf die Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag. Da die Mieterin die Klausel für unwirksam hielt, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.06.2014
- 8 C 99/14 -
Querschnittsgelähmter, türkischer Mieter darf Parabolantenne zum Empfang türkischer Programme auf Terrasse aufstellen
Voraussetzung ist aber fehlende oder nur geringe Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters
Ein Querschnittsgelähmter, türkischer Mieter einer Wohnung darf zum Empfang türkischer Programme eine Parabolantenne auf seiner Terrasse aufstellen, wenn dadurch die Mietsache gar nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt wird. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter einer Wohnung auf seiner Terrasse eine Parabolantenne auf. Der querschnittsgelähmte, türkische Mieter wollte dadurch eine größere Zahl von türkischen Programmen empfangen. Die Vermieterin sah in der Parabolantenne eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Hauses und verlangte daher im Oktober und November 2013 die Beseitigung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 27.10.2014
- 6 C 1267/14 -
Kein Besichtigungsrecht des Vermieters wegen möglicher baulicher Mängel und Hinweis auf die Instandhaltungspflicht
Besichtigungsrecht setzt Vorliegen von konkreten Mängeln voraus
Will ein Vermieter seine vermietete Wohnung besichtigen, so muss er dafür einen konkreten sachlichen Grund angeben. Es genügt dabei nicht, auf mögliche bauliche Mängel und auf die Instandhaltungspflicht hinzuweisen. Vielmehr müssen konkrete Mängel vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Vermieter seine Wohnung letztmalig im Jahr 2004 besichtigt hatte, kündigte er im Dezember 2012 gegenüber seinem Mieter eine weitere beabsichtigte Besichtigung an. Der Vermieter schlug dazu mehrere Termine vor. Der Mieter reagierte hierauf jedoch nicht. Auf die weiteren mündlichen und im Mai 2013 letztmalig schriftlichen Aufforderungen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014
- 10 C 225/14 -
Versendung von werbenden Eingangsbestätigungsmails an Verbraucher unzulässig
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Versendet ein Verbraucher eine E-Mail und erhält er daraufhin per E-Mail eine Bestätigung über deren Eingang, so darf die Eingangsbestätigungsmail keine Werbung beinhalten. Andernfalls liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor und der Betroffene kann Unterlassung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart - Bad Cannstatt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherungsnehmer kündigte im November 2013 einen Versicherungsvertrag. Er forderte seine Versicherung per E-Mail dazu auf ihm den Eingang der Kündigungserklärung zu bestätigen. Auf seine E-Mail erhielt er ebenfalls per E-Mail automatisch eine Bestätigung über den Eingang seiner Mail. Diese enthielt im "Abspann" einen Hinweis auf Servicedienstleistungen,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 16.03.2012
- 12 C 3263/11 -
Bourdeaux statt Porto: Risiko einer falsch verstandenen Erklärung trägt der Erklärende
Erklärender ist an die Erklärung gebunden
Versteht ein Empfänger eine undeutlich gesprochene Erklärung falsch, so geht dies zu Lasten des Erklärenden. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wollte die Beklagte einen Flug nach Porto bei der Klägerin buchen. Die Beklagte nannte den Zielort jedoch so undeutlich, dass die Klägerin Bourdeaux verstand. Sie wiederholte vor verbindlicher Einbuchung des Fluges in korrekter hochdeutscher Sprache zweimal die Flugroute, insbesondere den Zielort. Die Beklagte bestätigte daraufhin die Flugstrecke und die Buchung... Lesen Sie mehr