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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2024
- 58 Ca 4568/24 -
Freie Universität Berlin darf ver.di-Mitglied wegen Antidemokratie-Vorwurf abmahnen
Arbeitsgericht Berlin bestätigt Abmahnung gegen FU-Personalrat
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di- Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für rechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern.
Das klagende Vorstandsmitglied der ver.di-Betriebsgruppe steht in einem Arbeitsverhältnis zur beklagten Universität und ist freigestelltes Personalratsmitglied. Der Vorstand der Betriebsgruppe veröffentlichte Ende Januar 2024 auf deren Internetpräsenz einen Aufruf zur Teilnahme an einem Aktionstag unter anderem gegen die AfD. In dem Aufruf heißt es über die beklagte Universität, sie halte Tarifverträge nicht ein, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit einem hohen Anteil migrantischer Beschäftigter aus, bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse, und gewerkschaftliche Organisierung sei ihr ein Dorn im Auge. Damit fördere die Universität den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD. Die Arbeitgeberin erteilte dem Arbeitnehmer Anfang März 2024 eine
Richter: Von Meinungsfreiheit nicht gedeckte Schmähkritik
Das Arbeitsgericht hat die Klage auf Entfernung der
Richter: Äußerungen sind auch nicht durch Koalitionsfreiheit gedeckt
Das Arbeitsgericht hat weiter angenommen, die Äußerungen seien auch nicht aufgrund der in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz gewährleisteten Koalitionsfreiheit gerechtfertigt. Die Werbung zur Teilnahme an dem Aktionstag sei ebenso wenig Gegenstand des abgemahnten Verhaltens wie die Äußerungen in Bezug auf die Bundesregierung. Allein die Schmähkritik bezogen auf die Universität werde abgemahnt; sie sei auch vom Schutzbereich des Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht erfasst.
Gegen das Urteil kann der klagende Arbeitnehmer Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2025
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34683
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