Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2014
- 1 BvL 2/13 und 1 BvL 3/13 -
Unzulässige Richtervorlage zum gemeinschaftlichen Adoptionsrecht von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Einschlägige Fachliteratur und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Amtsgericht Berlin-Schöneberg nicht ausreichend berücksichtigt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage zum gemeinschaftlichen Adoptionsrecht von eingetragenen Lebenspartnerschaften für nicht zulässig erklärt. Nach Ausführungen des Gerichts entsprechen die Beschlüsse des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg nicht den Begründungsanforderungen, da die einschlägige Fachliteratur und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kaum berücksichtigt wurden.
Den Verfahren der konkreten Normenkontrolle liegen zwei Adoptionsverfahren zugrunde, die ein in eingetragener Lebenspartnerschaft lebendes Paar im Hinblick auf zwei volljährige ehemalige Pflegekinder veranlasst hat. Mit Beschlüssen vom 8. März 2013 hatte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg die Adoptionsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der Ausschluss der gemeinschaftlichen
Entscheidung des BVerfG zur Sukzessivadoption eingetragener Lebenspartner vom Amtsgericht nicht ausreichend berücksichtigt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Richtervorlagen als unzulässig verworfen. Die Beschlüsse entsprechen nicht den Begründungsanforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung an eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2014
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09]) - OLG Hamburg hält Sukzessivadoptionsverbot für Homosexuelle für verfassungswidrig
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Beschluss vom 23.12.2010
[Aktenzeichen: 2 Wx 23/09]) - Lebensgefährte in eingetragener Lebenspartnerschaft darf keine Zweitadoption des Kindes vornehmen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.12.2009
[Aktenzeichen: 15 Wx 236/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17730
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17730
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.