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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.12.1983
- 6 Ss OWi 1649/83 -
Überschreitung der zulässigen Parkdauer: Keine Karenzzeit bei Parkscheiben
Bejahte Karenzzeit bei Parkuhren unbeachtlich
Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe für eine bestimmte Zeit gestattet, so erstreckt sich die zulässige Parkdauer nur auf diesen Zeitrahmen. Eine Karenzzeit nach Ablauf der Parkzeit gibt es nicht. Dass dies bei einer Parkuhr bejaht wurde, ändert nichts daran. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz, auf dem maximal zwei Stunden geparkt werden durfte. Er stellte seine
Keine Anerkennung einer Karenzzeit
Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den Autofahrer. Dieser habe durch die
Unbeachtlichkeit der Karenzzeit bei Parkuhren
Es sei zwar richtig, so das Oberlandesgericht weiter, dass bei Parkuhren eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/NJW 1984, 746/rb)
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Jahrgang: 1984, Seite: 746 NJW 1984, 746
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Dokument-Nr. 17811
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