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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.2021
- 3 W 98/20 -
Verlorener Adelstitel kann nicht im Rahmen einer Berichtigung im Geburtenregisters zurückerlangt werden
OLG Zweibrücken lehnt Beschwerde ab
Einen Adelstitel, den eine rheinländische Adelsfamilie infolge der Französischen Revolution verloren hatte, kann ein Nachfahre nicht im Rahmen einer Berichtigung seines Geburtenregisters zurückerlangen. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Die Familie des Beschwerdeführers ließ sich Ende des 18. Jahrhunderts im Raum Trier nieder. Infolge der Französischen Revolution und der Besetzung der linksrheinischen Gebiete wurden die Vorrechte des Adels, seine Prädikate und Titel aufgehoben. So verlor auch der Ur-Ur-Urgroßvater des Beschwerdeführers seinen
Adelstitel muss zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Verfassung getragen worden sein
Die dagegen gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken zurückgewiesen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass nicht ersichtlich sei, dass der Geburtsname des Beschwerdeführers oder der Familienname des Vaters des Beschwerdeführers im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2021
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31099
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