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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2022
- IV-2 RBs 73/22 -
Kein Anspruch eines Fahrzeugführers auf Tragen eines Niqab
Verhüllungsverbot für Autofahrer gilt auch für Muslima
Das gemäß § 23 Abs. 4 StVO geltende Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer gilt auch für eine Muslima. Sie ist daher nicht berechtigt, während der Fahrt einen Niqab zu tragen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Muslima wurde von einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen zu einer
Vorsätzlicher Verstoß gegen Gesichtsverhüllungsverbot
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Betroffene habe vorsätzlich gegen das aus § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO ergebene Gesichtsverhüllungsverbot verstoßen. Durch das Verbot werde auch niemand an der Ausübung seines Glaubens gehindert. Es liege allenfalls eine mittelbare Beeinträchtigung vor, sollte sich die Betroffene wegen des für sie als verbindlich angesehenen Vollverschleierungsgebots dazu entschließen, auf das Führen von Kraftfahrzeugen zukünftig zu verzichten.
Beeinträchtigung der Religionsfreiheit gerechtfertigt
Nach Ansicht des Oberlandesgericht sei die mittelbare Beeinträchtigung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2022
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32089
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