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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.08.2023
- 3 MB 11/ 23 und 3 MB 9/23 -
Private Schule, die hinsichtlich ihrer Lehrziele hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht, kann geschlossen werden
Schulische Erziehungsziele ohne Lehrkraft nicht zu erreichen - Schließung der Freien Dorfschule Lübeck rechtmäßig
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in zwei Eilverfahren die Beschwerden des Trägervereins der Freien Dorfschule Lübeck (Antragsteller) gegen die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, mit denen die vom Bildungsministerium verfügte sofortige Schließung der Schule und die Einstellung der Zahlung von Zuschüssen bestätigt wurden, zurückgewiesen
Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung zur
Erziehungsziele laut Grundgesetz auch für Privatschulen verbindlich
Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Antragsteller diesen Feststellungen des Verwaltungsgerichts keine überzeugenden Argumente entgegengesetzt habe. Die aus dem Grundgesetz folgenden
Schulministerium zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet
Indem die Freie Dorfschule die Anwesenheit an einem beliebigen Ort außerhalb des Schulgeländes unter Betreuung durch eine online verfügbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2023
Quelle: Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33215
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