Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.03.2012
- 6 U 67/11 -
Filesharing: Rechtsverletzungen des Kindes begründen Schadenersatzpflicht der Eltern
Aufsichtspflicht der Eltern umfasst Kontrolle des Internetverhaltens ihres Kindes
Stellt das 13-jährige Kind über den Internetanschluss seiner Eltern Musiktitel über eine Tauschbörse zum Download bereit, so haften die Eltern unter dem Gesichtspunkt einer Aufsichtspflichtverletzung auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin machte gegenüber den Beklagten Schadenersatzansprüche und den Ersatz von
Schadenersatzanspruch wegen Aufsichtspflichtverletzung bestand
Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Dieser stehen die Schadenersatzansprüche gemäß § 832 Abs. 1 BGB zu. Den Beklagten sei der Vorwurf der
Die gesetzlichen Aufsichtspflichten dienen unter anderem dazu, zu verhindern, dass der Minderjährige in altersbedingter Unachtsamkeit oder Unreife in Rechte Dritter eingreife, die auch ein Volljähriger nicht verletzen dürfe. Das Maß der gebotenen Aufsicht und Kontrolle richte sich dabei nach dem Alter sowie der Eigenart und dem Charakter des betreffenden Kindes und auch danach, was den
Unzuverlässige Durchführung der Aufsichtspflichten
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die
Schadenersatzhöhe nicht zu beanstanden
Das Oberlandesgericht hat sich in Ermangelung geeigneter Grundlagen bezüglich der
Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten
Der Anspruch auf Erstattung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 30.03.2011
[Aktenzeichen: 28 O 716/10] - Filesharing: Berechnung der Schadenshöhe anhand eines GEMA -Tarifs
(Oberlandesgericht Köln, Hinweisbeschluss vom 30.09.2011
[Aktenzeichen: 6 U 67/11])
Jahrgang: 2012, Seite: 397 CR 2012, 397 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 387 MMR 2012, 387
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14629
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14629
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.