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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2013
- VIII ZR 143/12 -
Verkauf eines Grundstücks - Verkäufer haftet für Mietkaution
Übertragung der Kaution auf Erwerber beseitigt nicht Vermieterhaftung aus § 566 a Satz 2 BGB
Wird das Grundstück verkauft, so haftet der Verkäufer als ehemaliger Vermieter für die Kaution des Mieters gemäß § 566 a Satz 2 BGB. Diese Haftung wird nicht dadurch beseitigt, dass die Kaution vom Mieter auf den Erwerber übertragen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall leistete ein
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution bestand
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Berufungsurteil. Der ehemalige
Einverständniserklärung stellte Allgemeine Geschäftsbedingung dar
Der
Allgemeine Geschäftsbedingung beseitigte nicht Vermieterhaftung
Die Allgemeine Geschäftsbedingung habe die Vermieterhaftung nicht beseitigen können, so der Bundesgerichtshof weiter. Ihr habe jedenfalls nach der Unklarheitsregel des § 305 c Abs. 2 BGB ein solcher Inhalt nicht beigemessen werden können. Nach dem Wortlaut der Erklärung habe sie sich nur auf die Haftung des Zwangsverwalters bezogen. Zudem sei nicht von der Vermieterhaftung des § 566 a Abs. 2 BGB gesprochen worden, sondern von einer im Gesetz nicht vorgesehenen "bürgenähnlichen" Haftung. Es sei daher zumindest möglich gewesen, in der Erklärung nur eine Haftungsbeschränkung des Zwangsverwalters zu sehen, ohne dass die Vermieterhaftung des § 566 a Abs. 2 BGB ausgeschlossen werden sollte. Aufgrund der mehreren Deutungsmöglichkeiten, sei die für den
Kautionsrückzahlung durch Erwerber war nicht möglich
Zwar verpflichte § 566 a Satz 2 BGB den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 25.05.2011
[Aktenzeichen: 100 C 413/10] - Landgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2012
[Aktenzeichen: 65 S 262/11]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2013, Seite: 137 MietRB 2013, 137 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 457 NJW-RR 2013, 457
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Dokument-Nr. 15437
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