Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 09.06.1993
- 5 C 1738/93 -
Kosten für Beseitigung eines Bienennestes nicht als Nebenkosten umlagefähig
Kosten einer einmaligen Maßnahme nicht umlagefähig
Lässt der Vermieter ein Bienennest beseitigen, so kann er die dafür aufgewendeten Kosten nicht auf die Betriebskostenabrechnung umlegen. Denn Kosten für eine einmalige Maßnahme sind nicht umlagefähig. Dies hat das Amtsgericht Freiburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall entfernte eine Vermieterin im Dachstuhl des Wohnhauses ein
Umlagefähigkeit setzt regelmäßige Maßnahme voraus
Das Amtsgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Mieter. Die Vermieterin sei nicht berechtigt gewesen, die Kosten für die Ungezieferbekämpfung als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2013
Quelle: Amtsgericht Freiburg, ra-online (zt/WuM 1997, 471/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1997, Seite: 471 WuM 1997, 471
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16473
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16473
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.