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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.04.1986
- 22 b C 708/85 -
Schwarzfahrt eines Minderjährigen führt nicht zwangsläufig zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts
Fehlende Zustimmung der Eltern zur Fahrt ohne Fahrschein schließt Anspruch auf erhöhtes Beförderungsentgelt aus
Stimmen die Eltern einer Fahrt ihres minderjährigen Kindes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter der Bedingung zu, dass eine Fahrkarte erworben wird, so begründet eine Schwarzfahrt des Kindes kein Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vergaß ein
Anspruch auf erhöhtes Beförderungsentgelt bestand nicht
Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen die Hamburger Hochbahn. Dieser habe kein Anspruch auf ein
Einwilligung der Eltern lag nicht vor
Die
Überlassen von Geld begründete ebenfalls keine Einwilligung
Selbst wenn man in dem Überlassen von Geld an das Kind zum Kauf einer Fahrkarte eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/NJW 1987, 448/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1987, Seite: 448 NJW 1987, 448 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1987, Seite: 724 VersR 1987, 724
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Dokument-Nr. 16791
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