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Amtsgericht Menden, Urteil vom 02.02.2014
- 4 C 286/13 -
Abstellen von Möbeln und Gegenständen im Treppenhaus, Vermüllung der Wohnung, Haltung von 80 Vögeln in der Wohnung, unerlaubte Katzenhaltung sowie Haltung eines freilaufenden Kaninchens rechtfertigen nach erfolgloser Abmahnung fristlose Kündigung
Fehlende Möglichkeit der Belüftung und der Beheizung aufgrund Tierhaltung und Vermüllung begründet Gefährdung der Mietsache
Stellt der Mieter einer Wohnung im Treppenhaus Möbel und andere Gegenstände ab, vermüllt er die Wohnung, hält er in der 51 qm großen Wohnung 80 Vögel, unerlaubt eine Katze sowie ein freilaufendes Kaninchen in der Küche, so rechtfertigt dies nach erfolgloser Abmahnung die fristlose Kündigung. Ist es aufgrund der Tierhaltung und der Vermüllung zudem nicht mehr möglich die Wohnung zu belüften und zu beheizen, so begründet dies eine Gefährdung für die Mietsache. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Menden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Mieterin einer Wohnung fristlos gekündigt. Hintergrund der Kündigung war, dass sie zum einen unerlaubt im
Anspruch auf Herausgabe und Räumung der Wohnung bestand
Das Amtsgericht Menden entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Herausgabe und Räumung der Wohnung zugestanden. Die
Recht zur fristlosen Kündigung wegen Abstellens von Möbeln und Gegenständen im Treppenhaus
Das Recht zur fristlosen Kündigung habe sich nach Ansicht des Amtsgerichts zum einen daraus ergeben, dass die Mieterin entgegen einer Bestimmung in der Hausordnung und trotz mehrfacher Abmahnungen
Haltung der Vögel und der Katze rechtfertigte fristlose Kündigung
Auch die Haltung der bis zu 80
Zulässige fristlose Kündigung wegen Vermüllung und Verwahrlosung der Wohnung
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2014
Quelle: Amtsgericht Menden, ra-online (zt/WuM 2014, 713/rb)
- Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus rechtfertigt keine fristlose Kündigung
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.04.1983
[Aktenzeichen: 221 C 503/82]) - Messie-Syndrom: Vermieter kann "Messie" bei stark verschmutzter Wohnung und Geruchsbelästigungen fristlos kündigen
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 08.03.2011
[Aktenzeichen: 3 C 4334/10])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 713 WuM 2014, 713
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Dokument-Nr. 20356
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