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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2015
- 8 AZR 1007/13 -
Observation eines Arbeitnehmers wegen Verdachts der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ohne berechtigten Anlass rechtswidrig
BAG zur Observation durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen
Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch ("Schmerzensgeld") begründen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Beklagten seit Mai 2011 als Sekretärin der Geschäftsleitung tätig. Ab dem 27. Dezember 2011 war sie arbeitsunfähig erkrankt, zunächst mit Bronchialerkrankungen. Für die Zeit bis 28. Februar 2012 legte sie nacheinander sechs Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, zuerst vier eines Facharztes für Allgemeinmedizin, dann ab 31. Januar 2012 zwei einer Fachärztin für Orthopädie. Der Geschäftsführer der Beklagten bezweifelte den zuletzt telefonisch mitgeteilten Bandscheibenvorfall und beauftragte einen
BAG erklärt Observation einschließlich heimlicher Aufnahmen für rechtswidrig
Das Landesarbeitsgericht hat der Klage in Höhe von 1.000 Euro stattgegeben. Die Revisionen beider Parteien blieben vor Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg. Die Observation einschließlich der heimlichen Aufnahmen war
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2015
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 11.07.2013
[Aktenzeichen: 11 Sa 312/13]
- Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Detektivkosten bei Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch Arbeitnehmer
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2013
[Aktenzeichen: 8 AZR 1026/12]) - Beim "Blaumachen" erwischt: Krankgeschriebener Mitarbeiter muss Detektiveinsatz bezahlen
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.08.2008
[Aktenzeichen: 7 Sa 197/08])
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Dokument-Nr. 20648
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