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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.03.2015
- 5 U 159/14 -
Verkäuferin eines Pferdes haftet nicht für fehlerhafte Ankaufuntersuchung
Kaufvertrag weist Risiko einer fehlerhaften Ankaufuntersuchung unmissverständlich dem Käufer
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Verkäuferin eines Pferdes nicht für eine fehlerhafte Ankaufuntersuchung des Pferdes haftet, wenn der Kaufvertrag das Risiko der fehlerhaften Ankaufuntersuchung unmissverständlich dem Käufer zuweist. Die Käuferin kann daher nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Käuferin erwarb das
Käuferin erklärt wegen auffälligem Verhalten des Pferdes Rücktritt vom Kaufvertrag
Die Käuferin hatte im Prozess behauptet, bereits innerhalb der ersten 14 Tage nach der Übergabe des Pferdes hätten sich zahlreiche Auffälligkeiten gezeigt. So habe das
Gerichtliches Sachverständigengutachten belegt Fehlerhaftigkeit der Ankaufuntersuchung
Das Landgericht gab der Klage statt. Ein gerichtlicher Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Ergebnisse der Ankaufuntersuchung fehlerhaft waren. Tatsächlich war das
Ergebnis einer mangelhaften Untersuchung wurde nicht Gegenstand des Vertrages
Die Berufung der Beklagten hatte Erfolg und führte zur Abweisung der Klage. Das Oberlandesgericht ließ offen, ob die Ankaufuntersuchung tatsächlich zu falschen Ergebnissen gekommen war. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil
[Aktenzeichen: 10 O 1068/12]
- Vom Verkäufer beauftragter Tierarzt haftet gegenüber Pferdekäuferin für Fehler bei einer Ankaufsuntersuchung
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.09.2013
[Aktenzeichen: 21 U 143/12]) - Pferdekauf: Käuferin hat nach fehlerhafter Ankaufsuntersuchung keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den vom Verkäufer beauftragten Tierarzt
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.05.2013
[Aktenzeichen: 12 U 178/12])
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Dokument-Nr. 20956
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