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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 05.10.2023
- 13 L 1907/23 -
Eilantrag der AfD zur befürchteten Einstufung als "gesichert extremistische Bestrebung" abgelehnt
AfD scheitert erneut gegen Verfassungsschutz
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt, der auf die Unterlassung der Einstufung und Bekanntgabe als "gesichert extremistische Bestrebung" gerichtet war. Aus den jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine solche "Hochstufung" vom Verdachtsfall zur "gesichert extremistischen Bestrebung".
In den vergangenen Monaten äußerte sich der Präsident des Bundesamts für
Keine Anhaltspunkte für "Hochstufung" als "gesichert extremistische Bestrebung" erkennbar
Den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33340
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