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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 06.05.2010
- VG 1 K 927.09 -
Fixie-Fahrräder dürfen wegen fehlender Verkehrssicherheit polizeilich sichergestellt werden
Starre Fahrradnabe stellt keine Bremse im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung dar
Nicht verkehrssichere Fahrräder – wie z.B. die so genannten Fixie-Fahrräder (fixed-gear-bike) – dürfen im Einzelfall von der Polizei sichergestellt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die aus dem Bahnradsport stammenden „Fixie-Fahrräder“ zeichnen sich dadurch aus, dass sie über eine starre Hinterradnabe ohne Gangschaltung oder Freilauf verfügen. Die Pedale und Räder sind hierdurch in ständiger Verbindung. Die Geschwindigkeit lässt sich ausschließlich über die Trittfrequenz regulieren. Eine separate Hand- oder Rücktrittbremse fehlt.
Bahnrad wegen fehlender Bremsen nicht ausreichend verkehrssicher
Nachdem die
Sicherstellung aus Gründen der Gefahrenabwehr zulässig
Das Verwaltungsgericht Berlin ist der Argumentation nicht gefolgt. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin
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Dokument-Nr. 9715
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