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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2021
- IV ZB 30/20 -
Unzulässige Individualisierung der Erben durch nicht Testamentsform wahrende Anlage
Unwirksamkeit der Erbeinsetzung
Werden in einem eigenhändigen Testament Erben genannt, können diese aber erst durch die nicht der Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden, so liegt eine unwirksame Erbeinsetzung vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 errichtete ein in Hessen lebendes Ehepaar eigenhändig ein gemeinschaftliches Testament. Darin wurden unter anderem "5 befreundete Familien" als Erben bestimmt. Individualisiert wurden diese jedoch erst durch eine maschinenschriftliche
Keine wirksame Erbeinsetzung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Werden die konkreten Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch die Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2025
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Groß-Gerau, Beschluss vom 20.02.2019
[Aktenzeichen: 41 VI 546/18 (2018)] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.07.2020
[Aktenzeichen: 20 W 79/19]
- In einem eigenhändig geschriebenen Testament darf nicht auf ein mit einer Maschine geschriebenes Schriftstück Bezug genommen werden
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 06.10.2014
[Aktenzeichen: 2 Wx 249/14]) - Wirksame Erbeinsetzung durch Verweisung auf ein anderes Schriftstück
(Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.12.2017
[Aktenzeichen: 26 W 45/16])
Jahrgang: 2022, Seite: 30 FGPrax 2022, 30 | Zeitschrift: Juristische Rundschau (JR)
Jahrgang: 2022, Seite: 580 JR 2022, 580 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2022, Seite: 249 MDR 2022, 249 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 474 NJW 2022, 474 | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Jahrgang: 2022, Seite: 133 Rpfleger 2022, 133
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Dokument-Nr. 34695
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