alle Urteile, veröffentlicht am 30.07.2005
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2003
- 2 S 2192/02 -
Auch Rechtsanwälte dürfen zu Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat klargestellt, dass auch Rechtsanwälte - wie andere Freiberufler und Gewerbetreibende - im Regelfall wirtschaftliche Vorteile aus einem Kurbetrieb oder Fremdenverkehr am Sitz ihrer Kanzlei ziehen und daher zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden können, solange sie nicht nachweisen, dass im Beitragsjahr keines ihrer Mandate im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr stand; diese Nachweispflicht ist mit dem Anwaltsgeheimnis vereinbar.
Die beklagte Stadt erhebt zur Förderung des Fremdenverkehrs einen Beitrag von allen Personen und Gesellschaften, denen in der Stadt aus dem Kurbetrieb oder Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Für das Jahr 1998 zog sie auch eine in der Stadt ansässige Anwaltssozietät (Klägerin) zu einem Fremdenverkehrsbeitrag von 54 DM heran. Hiergegen legte die Klägerin Widerspruch ein mit der Begründung, der Fremdenverkehr bringe ihr keinerlei wirtschaftliche Vorteile. Das Landratsamt wies den Widerspruch der Klägerin zurück. Vor dem Verwaltungsgericht hatte die Klägerin nur hinsichtlich der Beitragshöhe teilweise Erfolg.... Lesen Sie mehr