alle Urteile, veröffentlicht am 03.08.2005
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.07.2005
- 1 K 45/05.KO -
Klage gegen Abriss eines Denkmals unzulässig
Ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, das seit Jahren stillgelegte und unter Denkmalschutz stehende Bahnbetriebswerk in Kreuzberg (Ortsgemeinde Altenahr) zu erhalten, kann nicht durch die Genehmigung des Abrisses dieses Bauwerks in eigenen Rechten verletzt sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.Bereits im August 1999 beantragte eine – beigeladene – Tochtergesellschaft der DB, die zur Ausübung der Eigentümerrechte befugt ist, bei der Kreisverwaltung Ahrweiler die denkmalrechtliche Genehmigung zum Abbruch des Bahnbetriebswerks. Nach Aussetzung des anhängigen Verfahrens unterzeichneten der Verein und... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.07.2005
- 3 AZR 457/04 -
Wirksamkeit einer Spätehenklausel
Nach der in diesem Rechtsstreit maßgeblichen Versorgungsordnung setzt die Gewährung einer Witwen- oder Witwerversorgung voraus, dass die Ehe mindestens 10 Jahre bestanden hat, wenn sie nach Vollendung des 50. Lebensjahres des verstorbenen Ehegatten geschlossen worden ist. Die Parteien haben unter anderem über die Wirksamkeit dieser Spätehenklausel gestritten.Die Klägerin... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2005
- 17 K 6808/02 E -
Erweiterung des Antrags auf Realsplitting nachträglich möglich
Der Kläger hatte zunächst nur einen betragsmäßig begrenzten Antrag auf Abzug der Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Ehefrau gestellt. Später erweiterte er den Antrag mit Zustimmung der geschiedenen Ehefrau.Nach der Entscheidung des Gerichts stellt die Erweiterung des Antrags ein rückwirkendes Ereignis dar, das eine Änderung der Einkommensteuerbescheide erfordere.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 30.06.2005
- S 18 KR 1380/04 -
Krankenkasse muss einem Mann keine Perücke zahlen
Einem Mann muss die Krankenkasse keine Perücke bezahlen. Es verstößt nicht gegen das Gleichheitsrecht, dass nur Frauen Anspruch auf Kostenübernahme für Haarersatz haben. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Ein 46-Jähriger hatte das Kopfhaar einschließlich der Augenbrauen und Wimpern vollständig verloren. Seine Krankenkasse weigerte sich, ihm eine Perücke für 440 € zu zahlen. Während die Krankenkassen Frauen, die an Haarausfall leiden, in der Regel eine Perücke zur Verfügung stellt, ist das bei Männern bislang anders. Hintergrund: das Bundessozialgericht hatte bereits 1981 die Auffassung... Lesen Sie mehr