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alle Urteile, veröffentlicht am 11.08.2005

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2005
- L 12 AL 5654/04 -

Rückzahlung von Arbeitslosengeld in Höhe von 4355 € bei unangemeldetem Nebenverdienst in Höhe von 84 €

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte über die rückwirkende Aufhebung von Arbeitslosengeld eines Klägers zu entscheiden, der eine befristete Nebentätigkeit der Bundesagentur für Arbeit nicht angezeigt hatte.

Der Kläger bezog ab 01.11.2003 Arbeitslosengeld. Von Freitag, den 23.01.2004, bis Mittwoch, den 28.01.2004, übte er eine von vornherein auf diese vier Tage befristete Teilzeitbeschäftigung als Gebäudereiniger aus. Diese Tätigkeit umfasste insgesamt 17 1/2 Stunden. Sein Nettoverdienst betrug 84,84 €. Die Bundesagentur für Arbeit erfuhr von dieser Beschäftigung erst am 25.04.2004 durch eine Überschneidungsmitteilung der Krankenkasse. Sie hob die Arbeitslosengeldbewilligung für die Zeit vom 23.11. bis 06.05.2004, dem Tag vor der neuen Arbeitslosmeldung des Klägers, auf. Die Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung zum 01.11.2003 sei durch die Aufnahme... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Beschluss vom 20.06.2005
- 30 S 1016/05 -

Verschweigen der Unfallverursachung kann zur Leistungsfreiheit / Rückerstattungsansprüchen der Versicherung führen

Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherung können zur Leistungsfreiheit / Rückerstattungsansprüchen der Versicherung führen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Folgendes hatte sich zugetragen: Im März 2002 gegen Mittag parkte eine Münchnerin mit ihrem PKW Toyota auf dem Parkplatz eines Drive-In-Restaurants in der Wasserburger Landstraße in München. Als sie noch in ihrem Fahrzeug saß, fuhr der Beklagte mit dem von ihm geführten LKW in den Parkplatz ein. Da er nicht direkt an dem PKW der Münchnerin vorbei fahren konnte, musste er zurücksetzen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 21.03.2005
- 8 U 2366/04 -

Autokauf: Ein falsch angegebenes Modelljahr gilt als Sachmangel

Ein im Kaufvertrag falsch angegebenes Modelljahr ist ein Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Im vorliegenden Fall wurde dem Autofahrer im September 2003 ein Fahrzeug verkauft, das im September 2002 erstzugelassen wurde und laut Kaufvertrag auch ein Modell dieses Jahres war. Kurz nach Fahrzeugübergabe stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Modell des Jahres 2001 handelte. Dem Verlangen des Käufers, das Fahrzeug zurückzunehmen und ihm ersatzweise ein Auto des... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.08.2005
- 1 StR 140/05 -

Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

Selbstgespräche unterfallen dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten mit Urteil vom 13. Dezember 2004 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat das landgerichtliche Urteil auf die Revision des Angeklagten aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erschlug der Angeklagte im Jahr 1998 einen Landwirt. Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auch auf das Ergebnis einer im Dezember 2003 durchgeführten akustischen Raumüberwachung gestützt. Zielobjekt der Abhörmaßnahme war das Einzelzimmer des Angeklagten in einer Rehabilitationsklinik,... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.05.2005
- VI R 70/03 -

Bundesfinanzhof entscheidet zu Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

Seit dem Jahre 2001 werden die Aufwendungen von Arbeitnehmern für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit (derzeit) 0,30 EUR je Arbeitstag und Entfernungskilometer abgegolten (sog. Entfernungspauschale). Gleiches gilt für die Wochenendheimfahrten zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands im Zuge einer doppelten Haushaltsführung.

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit mehreren Urteilen vom 11. Mai 2005 entschieden hat, sind von beiden Regelungen nur solche regelmäßigen Arbeitsstätten betroffen, die nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufgesucht werden. Wird der Arbeitnehmer daher von seinem Arbeitgeber außerhalb des Betriebssitzes an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt und unentgeltlich dorthin... Lesen Sie mehr