alle Urteile, veröffentlicht am 09.08.2005
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2005
- A 3 S 358/05 -
Übertritt zum christlichen Glauben schützt nicht vor Abschiebung in den Iran
Es ist einem Asylbewerber auch nach Inkrafttreten des am 30.07.2004 verkündeten Aufenthaltsgesetzes weiterhin zumutbar, seine Religionsausübung im Heimatland auf den privaten und „nachbarschaftlich-kommunikativen“ Bereich zu beschränken, um so Gefährdungen seiner Person zu vermeiden. Ob diese Rechtslage auch in Einklang mit der am 30.09.2004 veröffentlichten Richtlinie des Rates der Europäischen Union über Mindestnormen für die Anerkennung von Flüchtlingen (so genannte „Qualifikationsrichtlinie“) steht, kann nach einem Beschluss des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 12.05.2005 derzeit offen bleiben. Denn ein Ausländer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.06.2005
- 3 K 2107/04.NW -
Recht zur Überprüfung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften
Bauaufsicht darf Haus im Binsfeld begehen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Urteil vom 27. Juni 2005 entschieden, dass das Bauamt der Stadt Speyer das Recht hat, ein Wohngebäude im Speyerer Binsfeld zu besichtigen, um feststellen zu können, ob die baurechtlichen Vorschriften von den Eigentümern eingehalten werden.
Für das Gebiet „Im Binsfeld“ in Speyer besteht seit 1977 bzw. 1984 ein Bebauungsplan, der eine Bebauung mit Wochenendhäusern vorsieht.Seit Beginn der Bebauung im Binsfeld wurden aber teilweise abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nebengebäude errichtet, Garagen zu Büro- bzw. Wohnraum und Keller zu Aufenthaltszwecken umgenutzt.Die Kläger errichteten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2005
- 4 S 2222/03 -
Keine Beihilfe für Mittel gegen Haarausfall beim Mann
Der für das Beamtenrecht zuständige 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 10.3.2005 klargestellt, dass der erblich bedingte Haarausfall beim Mann als solcher keine Krankheit ist und daher kein Anspruch gegen den Dienstherrn auf Gewährung von Beihilfe für Gegenmittel besteht.
Der Kläger, ein Richter mittleren Alters, hat erblich bedingten Haarausfall. Er begehrt Beihilfe für das Mittel „Propecia“, das dem Haarausfall entgegen wirken soll. Das Verwaltungsgericht gab diesem Begehren vor allem deshalb statt, weil dieses Mittel ärztlich verordnet worden war. Der VGH hat nunmehr auf die Berufung des Landes Baden-Württemberg die Klage des Richters mit im Wesentlichen... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.08.2005
- 2 BvE 4/05 -
Beitritt der politischen Parteien zum Organstreitverfahren der Bundestagsabgeordneten Hoffmann und Schulz unzulässig
Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 8. August 2005.
Es fehlt an der erforderlichen Übereinstimmung der rechtlichen Interessen der klagenden Abgeordneten einerseits und der beitrittswilligen politischen Parteien (Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit; Familien-Partei Deutschlands; Ökologisch- Demokratische Partei) andererseits.Das Interesse der Parteien an einer längeren Vorbereitungszeit für die nächste... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.06.2005
- 10 E 1324/03 -
Arbeitslosengeld II: Sozialamt muss Umzug in günstigere Wohnung bezahlen
Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die auf Sozialhilfe (jetzt: Arbeitslosengeld II) angewiesen war, kann nicht ohne weiteres zum Umzug in eine billigere Wohnung veranlasst werden. Die Umzugskosten sind in angemessener Höhe vom Sozialamt zu übernehmen; eine allgemeine Lebenserfahrung, dass Freunde und Bekannte generell bereit seien, bei einem Umzug zu helfen, besteht nicht.
Mit Urteil vom 29.06.2005 gab das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main der Klage einer alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern statt, die zuvor vergeblich vom Sozialamt die Übernahme von Kosten ihrer Unterkunft (Mietkosten) sowie der Umzugskosten verlangt hatte.Die Klägerin hatte mit drei Kindern bis zum Auszug der ältesten Tochter eine ca. 91 qm große 3-Zimmer-Wohnung... Lesen Sie mehr