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alle Urteile, veröffentlicht am 04.11.2005

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2005
- L 19 B 21/05 AS ER -

Unterkunftskosten für Arbeitslose nur in angemessener Höhe

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine arbeitslose Antragstellerin nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) von der für Köln zuständigen Arbeitsgemeinschaft für den von ihr beanspruchten Wohnraum Leistungen nur auf Basis eines Kaltmietzinses von 6,60 € pro Quadratmeter verlangen kann.

Denn nach dem Kölner Mietspiegel für nicht öffentlich geförderte Wohnungen (Stand Juli 2004) finden sich in Köln Wohnungen in mittlerer Wohnlage bei Ausstattung mit Heizung, Bad, WC und einer Größe um 40 m², d. h. dem von der Antragstellerin zu beanspruchenden Wohnraum, in der Spanne von 5,40 € bis 7,00 € je Quadtratmeter. Vor diesem Hintergrund hob das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hervor, dass sich ein Antragsteller nach dem SGB II nicht darauf beschränken kann, ausschließlich in den zentralen und begehrten Wohnlagen einer Stadt nach Wohnraum zu suchen, sondern auch preiswerte Stadtgebiete in die Auswahl mit einbeziehen muss.Das Landessozialgericht... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2005
- 18 Ca 1687/05  -

Verzehr von Weintrauben - Diebstahl von geringwertigen Sachen ist nicht immer ein Kündigungsgrund

Interessenabwägung ist erforderlich

Der Diebstahl geringwertiger Sachen am Arbeitsplatz stellt nicht immer einen Kündigungsgrund dar. Es müsse auch eine Interessenabwägung statt finden, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

Im Fall hatte eine 56-jährige Verkäuferin einer Supermarktkette in der Pause rund 120 Gramm Weintrauben gegessen. Ihr Arbeitgeber hatte sie daraufhin sowohl fristlos als auch ordentlich gekündigt.Das Gericht sah das verbotene Verspeisen unbezahlter Lebensmittel als "schweren Vertragsverstoß" an. Der Arbeitgeber müsse aber eine Interessenabwägung vornehmen, die hier... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 11.05.2005
- 12 O 79/05 -

Zur Bedeutung der von einem Leistungsempfänger auf einem Antrag angegebenen Bankverbindung

Gläubiger trägt Beweislast für Hinweis auf geänderte Kontoverbindung

Im Geschäftsverkehr gehören Barauszahlungen der Vergangenheit an. Heutzutage genügt die Angabe eines Kontos, wenn eine Geldauszahlung ansteht. Geht der Betrag auf das mitgeteilte Bankkonto ein, hat der Leistende seine Zahlungspflicht in der Regel erfüllt. Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Empfänger des Geldes den Schuldner vor Auszahlung klipp und klar über eine Kontoänderung informiert hat.

Das geht aus einem unlängst vom Landgericht Coburg und Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall hervor. In dem Rechtsstreit konnte die klagende Gläubigerin allerdings nicht beweisen, den Zahlungspflichtigen auf die geänderte Bankverbindung hingewiesen zu haben. Die Richter wiesen daher ihre Klage gegen eine Versicherungsgesellschaft auf (nochmalige) Auszahlung von knapp über 11.000... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 04.11.2005
- 34 S 1125/05 -

Schadensersatz: Deutscher Fussballbund (DFB) haftet nicht für Hooligan-Attacke im Stadion

Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters werden durch Zumutbarkeitsgrenze eingeschränkt

Das Landgericht München I hat in letzter Instanz die Schadensersatzklage eines Stadionbesuchers gegen den Deutschen Fußballbund abgewiesen.

Der Kläger, der arabischer Abstammung ist, war am 1. September 2001 beim Länderspiel Deutschland – England in München Opfer einer Attacke englischer Hooligans geworden. Er befand sich im Eingangsbereich zur Südkurve des Olympiastadions, als er unvermittelt aus einer Gruppe englischer Schlachtenbummler heraus angegriffen und mit Faustschlägen traktiert wurde. Dabei ging seine Brille... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.11.2005
- BVerwG 2 C 31.04 -

Änderung des Lehrfaches eines "nicht mehr glaubenden" Theologieprofessors ist rechtens

Ein Theologieprofessor an einer staatlichen Hochschule muss es hinnehmen, wenn das ihm ursprünglich zugewiesene Fach "Neues Testament" entzogen und er aus der Theologenausbildung der evangelischen theologischen Fakultät ausgeschlossen wird, nachdem er sich öffentlich vom Christentum losgesagt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der Kläger war 1983 als Professor an die Universität Göttingen berufen und mit der Vertretung des Faches "Neues Testament" beauftragt worden. 1998 sagte er sich durch verschiedene Veröffentlichungen und öffentliche Erklärungen vom christlichen Glauben los und erklärte, er sei "nicht mehr Glaubender". Die Universität erteilte ihm daraufhin den Auftrag, fortan das Fach "Geschichte und... Lesen Sie mehr