alle Urteile, veröffentlicht am 30.11.2005
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.11.2005
- 11 L 1879/05 -
Keine Ausnahme für Beate Uhse New Medi@ GmbH
Aus für 0190er-Rufnummern zum Jahresende
Die Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) ist nicht verpflichtet, die Zuteilung von Rufnummern aus der "Rufnummerngasse" 0190 über den 31. Dezember 2005 hinaus zu verlängern. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem bekannt gegebenen Beschluss entschieden.
Einen Eilantrag der Beate Uhse New Medi@ GmbH lehnte das Gericht ab.In den vorläufigen Zuteilungsregeln, die für die 0190er-Rufnummern seit 1997 gelten, war von Anfang an eine Befristung der Zuteilung von Rufnummern vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Befristung bis zum 31. Dezember 2003 ist später noch einmal auf den 31. Dezember 2005 verlängert worden. Die Bundesnetzagentur hat nach Durchführung einer Anhörung in der Mitte dieses Jahres keine weitere Verlängerung der 0190er-Rufnummern ausgesprochen und stattdessen lediglich die Einspielung einer Bandansage mit Verweis auf Ersatz-0900er-Rufnummern zugelassen .Die Antragstellerin... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.2005
- BVerwG 1 C 18.04 -
Aufenthaltserlaubnis bei Abschiebungsverbot
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach dem neuen Aufenthaltsgesetz (§ 25 AufenthG) für einen abgelehnten Asylbewerber in Betracht kommt, der sich auf ein Abschiebungsverbot wegen Krankheit beruft.
Der Kläger, ein 1992 aus dem Kosovo nach Deutschland eingereister und später abgelehnter Asylbewerber, beantragte Anfang 2002 eine Aufenthaltsbefugnis nach dem inzwischen außer Kraft getretenen Ausländergesetz (§ 30 Abs. 3 und 4 AuslG). Zur Begründung berief er sich auf eine Erkrankung, die im Kosovo nicht wie erforderlich durch einen Facharzt für Neurologie behandelt werden könne. Das Bundesamt für... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2001
- XI ZR 274/00 -
BGH: Telefonkarten mit Verfallsdatum unzulässig
Bundesgerichtshof zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Die mit dem Verfall eines Restguthabens verbundene Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten ist gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die beklagte Deutsche Telekom AG vertreibt Telefonkarten zum Preis von 12 DM und 50 DM, mit denen der Nutzer an öffentlichen Fernsprechern Telefonate in entsprechendem Umfang führen kann. Während die früher ausgegebenen Telefonkarten keinen Hinweis auf eine begrenzte Gültigkeitsdauer enthielten, bringt die Beklagte seit Oktober 1998 auf den Karten den Zusatz "Gültig bis...(Monat/Jahr)"... Lesen Sie mehr
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Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 22.11.2005
- VerfGH 53/05 -
Ausschluss eines Abgeordneten aus der FDP-Fraktion ist verfassungsgemäß
Der Ausschluss eines FDP-Abgeordneten aus seiner Fraktion wegen eines Verhaltens, das nach Auffassung der Fraktionsmehrheit das Ansehen der Fraktion in der Öffentlichkeit nachhaltig geschädigt und das Vertrauensverhältnis derart nachhaltig gestört habe, dass die weitere Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zumutbar sei, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Entscheidung ist frei von sachfremden oder willkürlichen Erwägungen und verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Damit blieb der Antrag des betroffenen Abgeordneten vom 3. Mai 2005 ohne Erfolg, mit dem er von dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin im Organstreitverfahren die Feststellung begehrt hatte, dass der Ausschluss aus der FDP-Fraktion seine... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 17.11.2005
- S 22 AS 206/05 ER -
Langzeitarbeitslose: Ungekürztes ALG II ist nur im Klageverfahren durchsetzbar
Im vorläufigen Rechtsschutz kann das ALG II nicht in voller Höhe erstritten werden
Bezieher von Arbeitslosengeld II können im sozialgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz bis zur Entscheidung der Hauptsache nur 80 % der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes erstreiten. Im Wege einer einstweiligen Anordnung ist nur das zum Lebensunterhalt Unerlässliche durchsetzbar.
Dies entscheid das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 28-jährigen arbeitslosen Frau aus Dortmund, die nach den Feststellungen des Gerichts in eheähnlicher Gemeinschaft mit ihrem Partner - mietkostenfrei - in dessen Doppelhaushälfte lebt. Die Arbeitslose beantragte, die Arbeitsgemeinschaft ARGE im Job-Center Dortmund vorläufig zu verpflichten, ihr ALG II ohne Anrechnung des Partnereinkommens zu gewähren.... Lesen Sie mehr
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Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 30.11.2005
- HVerfG 16/04 -
Beschluss der Bürgerschaft macht Volksbegehren "Bildung ist keine Ware" unnötig
Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24. November 2004, nach dem Hamburgs staatliche Berufliche Schulen nicht auf eine Stiftung oder einen anderen Träger übertragen werden, entspricht dem Anliegen des Volksbegehrens "Bildung ist keine Ware". Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht entschieden. Das hat zur Folge, dass die Volksinitiative nicht mehr die Durchführung eines Volksentscheids beantragen kann.
Das Volksbegehren lautete: "Ich bin dafür, dass Hamburgs staatliche Berufliche Schulen wie bisher unter unmittelbarer und uneingeschränkter staatlicher Leitung und Verantwortung der Freien und Hansestadt Hamburg bleiben. Daher fordere ich die Bürgerschaft und den Senat auf, von einer Übertragung der staatlichen Berufsschulen in Hamburg auf eine Stiftung oder einen anderen Träger abzusehen. (…)".... Lesen Sie mehr