alle Urteile, veröffentlicht am 14.03.2007
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.03.2007
- C-338/04, C-359/04, C-360/04 -
Europäischer Gerichtshof stellt staatliches Wettmonopol in Frage
EuGH-Urteil zu einem italienischen Fall nährt Zweifel am staatlichen Wettmonopol in Deutschland
Der Europäische Gerichtshof erklärt es für gemeinschaftsrechtswidrig, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln, mit Strafe bedroht sind. Ein Mitgliedstaat darf keine Strafe wegen Nichterfüllung einer Verwaltungsformalität verhängen, deren Erfüllung er unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt oder vereitelt hat.
Nach italienischem Recht darf Glücksspiele nur organisieren und Wetten nur sammeln, wer dafür eine Konzession und polizeiliche Genehmigung besitzt. Für einen Verstoß gegen diese Regelung sieht das italienische Recht Strafen vor, die bis zu drei Jahren Freiheitsentzug reichen können.Im Jahr 1999 vergaben die zuständigen italienischen Behörden im Wege von Ausschreibungen 1 000 Konzessionen für Wetten auf Sportveranstaltungen und 671 neue Wettkonzessionen für Reitsportveranstaltungen (329 bestehende Konzessionen wurden automatisch verlängert). Diese Konzessionen galten für sechs Jahre und waren für weitere sechs Jahre verlängerbar. Von... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2007
- 1 E 2589/06 -
Eingeschweißter 100-Euro-Schein kann nicht in "echten" umgetauscht werden
In Acrylblock eingeschweißte Banknote ist kein gesetzliches Zahlungsmittel
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage auf Umtausch eines von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen in einen Acrylblock eingeschweißten 100-Euro- Geldschein in einen normalen 100-Euro-Geldschein abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Deutsche Bundesbank nicht verpflichtet ist, eine echte 100 EUR Banknote, die im Auftrag der Deutschen Bundesbank in einen Acrylblock gegossen worden ist und zum Preis von ca. 35 bis 49 EUR im Bookshop der Europäischen Zentralbank verkauft wird, in eine normale 100 EUR Banknote umzutauschen.Der Kläger ist... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Vergleich vom 10.01.2007
- 12 O 1908/06 -
Keine Prozesskostenhilfe für eingetragenen Verein bei fehlender Bedürftigkeit der Vereinsmitglieder
Das Landgerichts Osnabrück hatte über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe eines eingetragenen Vereins zu entscheiden. Der in Osnabrück ansässige Verein hatte seit den achtziger Jahren Räume vom Kläger angemietet. Nachdem der Kläger das Mietverhältnis mehrfach gekündigt hatte, erhob er gegen den Verein vor dem Landgericht eine Räumungsklage. Dagegen wehrte sich der Verein. Für die Rechtsverteidigung begehrte er Prozesskostenhilfe.
Die zuständige Kammer hat den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass der Verein als juristische Person zwar grundsätzlich Prozesskostenhilfe erhalten könne, Voraussetzung sei jedoch, dass die Kosten des Rechtsstreits weder vom Verein selbst noch von den an ihm wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden könnten. Das... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 19.06.2006
- 16b C 55/06 -
Mieter hat keinen Anspruch auf so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Bescheinigung hat nur geringen Aussagewert
Ein Mieter kann von seinem Vermieter nicht verlangen, dass dieser ihm eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt. Das hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.
Immer öfter verlangen Vermieter von Mietinteressenten, dass diese eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters vorlegen. Umstritten ist, ob der Mieter gegen den alten Vermieter einen Anspruch auf Erstellung eines solchen Dokuments hat.Das Amtsgericht Schöneberg hat einen solchen Anspruch verneint. Der Mieter habe weder aus § 242 BGB noch aus § 241 Abs.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2007
- 9 AZR 494/06 -
Berufsausbildungszeit kann auch vor Abschlussprüfung enden
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit endet. Das gilt auch dann, wenn die Bekanntgabe der Ergebnisse der Abschlussprüfung erst später erfolgt. Betriebe seien nicht verpflichtet, die Ausbildungsdauer entsprechend zu verlängern, urteilte das Gericht. Auszubildende müssen daher die Zwischenzeit auf eigene Kosten überbrücken.
Ein Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit (§ 14 BBiG aF = § 21 Abs. 1 Satz 1 in der seit dem 1. April 2005 gültigen Fassung). Es verlängert sich nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, wenn diese erst später stattfindet. Denn das Berufsbildungsgesetz sieht für diesen Fall keine... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 06.03.2007
- 27 O 1063/06 -
Zeitungsverlag darf über den Comedian "Atze Schröder" nur unter seinem Pseudonym berichten
Ein Zeitungsverlag darf nicht den bürgerlichen (wahren) Namen des Komikers Atze Schröder preisgeben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Der Künstler tritt ausschließlich unter seinem Künstlernamen auf. Eine Enttarnung müsse er nicht hinnehmen, so das Gericht.
Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen "Atze Schröder" auftretenden Künstlers, Schauspielers und Comedian untersagt.Das Gericht bestätigt mit diesem Urteil einen Beschluss vom 18. Januar 2007, mit welchem dem Verlag bereits in einem Eilverfahren... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.2007
- 5 AZR 630/06 -
BAG zur arbeitsvertraglichen Regelung der Arbeitszeit durch Verweisung auf die für vergleichbare Beamte geltenden Vorschriften des Arbeitgebers
Nach der Kündigung der Arbeitszeitvorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) zum 30. April 2004 konnte in Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes wirksam auf die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen geregelte Arbeitszeit vergleichbarer Beamter verwiesen werden. Die darin liegende Regelung der Hauptleistungspflicht unterliegt keiner Angemessenheitskontrolle. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Klägerin war auf Grund mehrerer befristeter Verträge bei der beklagten Hansestadt als Erzieherin mit einer Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche beschäftigt. Nachdem die Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Arbeitszeitvorschriften des BAT zum 30. April 2004 gekündigt hatte, vereinbarten die Parteien in einem befristeten - ersten - Arbeitsvertrag, dass die gekündigten tariflichen... Lesen Sie mehr