alle Urteile, veröffentlicht am 31.05.2007
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 27.04.2007
- 9 G 196/07 -
Bauliche Anlage: "Prägemobil" vor dem Albinischen Schloß darf bleiben
Falsche Ermessensausübung
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass ein vor dem ehemaligen Landratsamtsgebäude, dem "Albinischen Schloß", in Dieburg aufgestelltes mobile Prägefahrzeug zur Prägung von Kraftfahrzeugkennzeichen vorläufig an seinem jetzigen Standort bleiben darf.
Die Antragstellerin in dem gerichtlichen Eilverfahren betreibt bundesweit Prägestellen für Kraftfahrzeugkennzeichen. Im August 2004 erteilte die Stadt Dieburg die straßenrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Verkaufscontainers in unmittelbarer Nähe zur Kfz-Zulassungsstelle im gegenüberliegenden Landratsamt.Auf Veranlassung eines Konkurrenten schritt der Landkreis Darmstadt-Dieburg gegen das mobile Prägefahrzeug ein und erließ im August 2006 eine Beseitigungsverfügung. Der Landkreis sah in dem mobilen Prägefahrzeug eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage, für welche eine Genehmigung weder beantragt noch erteilt wurde. Gegen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 11.05.2007
- 12 K 3156/06 -
Nordrhein-Westfalen: Studienbeiträge an der Universität Siegen - Abstimmung durfte nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen
Der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasste Beschluss über die Einführung von Studienbeiträgen hat die studentischen Mitglieder des Senates der Universität Siegen in ihren Rechten als Senatsmitglieder verletzt. Mit dieser Feststellung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den klagenden Senatsmitgliedern teilweise Recht gegeben. Die Frage, ob die Universität Siegen zu Recht Studienbeiträge erhebt, ist damit allerdings noch nicht beantwortet.
Wie die 12. Kammer des Arnsberger Verwaltungsgericht in dem Urteil ausführt, war der Ausschluss der Öffentlichkeit aus zwei Gründen rechtswidrig: Nach den maßgeblichen hochschulrechtlichen Bestimmungen hätte darüber, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden müssen. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. Denn bei der Beratung... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 31.05.2007
- 5 HK O 11977/06 -
Verschuldet der Aufsichtsrat die Insolvenz, macht er sich schadensersatzpflichtig
Benediktinerabt muss 330.000 € zahlen
Das Landgericht München I hat den Abt und einen Pater eines Münchner Benediktinerstifts zu einer Schadensersatzleistung von € 330.000,00 verurteilt. Anlass des Rechtsstreits war die Insolvenz der ‚Kloster Andechs Gastronomie AG' im Jahre 2004. Das Benediktinerstift - das auch die Klosterbrauerei Andechs betreibt - war mit ca. 42 % an der ‚Kloster Andechs Gastronomie AG' beteiligt. Aufsichtsratsvorsitzender der AG war der Abt selbst. Der verklagte Pater gehörte dem Vorstand der AG an.
Obwohl sich das Unternehmen bereits im Frühjahr 2004 in einer wirtschaftlichen Krise befand oder eine solche zumindest drohte, sagte der Abt eine für Mai anberaumte Aufsichtsratssitzung ab. Der beklagte Pater sagte seinerseits eine für Mai angesetzte Vorstandssitzung ab. Weder dem Verlangen eines Vorstands, noch der Bitte eines Aufsichtsratsmitglieds, eine Aufsichtsratssitzung einzuberufen,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht München, Urteil vom 31.05.2007
- M 11 K 06.4129 -
Braunbär Bruno: VG München weist Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschussverfügung als unzulässig ab
Kläger ist nicht klagebefugt
Ob der Abschuss des Braunbären "JJ1" am 26. Juni 2006 rechtmäßig war, bleibt weiterhin ungeklärt. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage des Rechtsanwalts Rudolf Peter Bruno Riechwald, mit der dieser die Rechtmäßigkeit der Abschussverfügung überprüfen lassen wollte, zurückgewiesen. Die Richter sind der Auffassung, dass dem Anwalt zur Erhebung einer entsprechenden Klage die so genannte Klagebefugnis fehlt.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat die Klage von Rechtsanwalt Riechwald gegen die Abschussverfügung der Regierung von Oberbayern als unzulässig abgewiesen.Der Kläger wollte festgestellt wissen, dass die Abschussverfügung rechtswidrig war. Das Gericht schloss sich der langjährigen Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs an, nach welcher Art. 141... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.05.2007
- 2 AZR 200/06 -
Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
Umfang der privaten Nutzung ist entscheidend - Bei erheblicher Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden
Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit kann einen Kündigungsgrund darstellen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Surfen nicht untersagt hat. Allerdings kommt es auf dem Umfang der privaten Nutzung an. Wer in erheblichem Maße wegen des Surfens seine Arbeitspflichten verletzt, kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht aufgestellt.
Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich, in der Regel schuldhaft verletzt. Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt ist, kann sie eine solche erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zur Kündigung ohne vorherige... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.05.2007
- 2 AZR 306/06 -
Bundesarbeitsgericht zur Sozialauswahl bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten
Gericht stärkt Rechte kranker Mitarbeiter
Bei betriebsbedingten Kündigungen dürfen krankheitsanfälligere Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die geringere Fehlzeiten haben, nicht benachteiligt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind in die soziale Auswahl Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Zur Begründung eines solchen Interesses kann sich der Arbeitgeber nicht allein darauf berufen, der gekündigte Arbeitnehmer sei besonders krankheitsanfällig. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.Die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 31.05.2007
- 1 B 263/07, 1 B -
Versammlungsverbot für die Stadt Schwerin am 02.06.2007 außer Kraft gesetzt
Demonstranten müssen Auflagen beachten
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat gegen die am 30.05.2007 durch den Antragsgegner verhängten Versammlungsverbote weitestgehend stattgegeben. Allerdings ergibt sich für die von der NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern angemeldete Versammlung durch gerichtsseits verfügte Auflagen eine Abänderung der Aufzugsstrecke. Eine Verlegung in einen Schweriner Außenbezirk hatte die NPD-Landtagsfraktion in ihrem Eilantrag bereits selbst als milderes Mittel im Verhältnis zu dem ausgesprochenen Verbot ins Spiel gebracht.
Die Verbote des Antragsgegners betrafen verschiedene für den 02.06.2007 angemeldete Versammlungen im Innenstadtbereich Schwerin. Das Gericht hatte sich im Zusammenhang mit den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit der Frage des Vorliegens eines polizeilichen Notstandes auseinanderzusetzen. Der Antragsgegner hatte sich zur Begründung der Verbotsverfügungen auf eine nicht... Lesen Sie mehr