alle Urteile, veröffentlicht am 06.08.2009
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.02.2009
- V R 90/07 -
Popkorn und Nachos im Kino unterliegen ermäßigtem Umsatzsteuersatz
Erwärmen von Speisen erlaubt nicht Beurteilung als sonstige Leistung zum Regelsteuersatz
Die Abgabe von zuvor erwärmten Popcorn und Nachos in einem Kino kann nicht als eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung beurteit werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Bundesfinanzhof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Abgabe von zuvor für die Kinobesuche erwärmten Popcorn und Nachos als eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung (vgl. § 3 Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes UStG) zu beurteilen ist, oder ob es sich lediglich um eine Lieferung von Nahrungsmitteln handelt, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit der auf bestimmte Positionen des Zolltarifs verweisenden Anlage hierzu dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.Die Revision des Finanzamts hatte keinen Erfolg. Allein das Erwärmen der Speisen erlaube noch nicht die Beurteilung als sonstige Leistung, wenn keine... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 28.07.2009
- 1 L 593/09.KO -
VG Koblenz zur Lärmbelästigung durch den Bau einer Spiel- und Freizeitstätte
Im Zweifelsfall muss Lärmgutachten über mögliche unzumutbare Belastungen entscheiden
Eine Glaubensgemeinschaft kann den Bau einer Spiel- und Freizeitfläche auf dem Gelände einer an ihr Grundstück angrenzende Jugendbildungsstätte nicht stoppen. Sofern schon früher auf diesem Gelände Sport- und Freizeitaktivitäten stattfanden, ist eine bisher unbekannte Lärmbelästigung für die angrenzenden Gebäude nicht zu erwarten. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erteilte der beigeladenen Glaubensgemeinschaft eine Baugenehmigung zur Umgestaltung von Freiflächen mit Spiel- und Bewegungsbereichen, wozu ein Grillplatz sowie ein Basketball- und ein Multifeld gehören. Hiergegen wandte sich eine andere Glaubensgemeinschaft und machte u. a. geltend, die Anlagen seien ihr gegenüber rücksichtslos, da von ihnen unzumutbare... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.07.2009
- 1 BvR 1358/09 -
BVerfG: Eltern haben auch bei Konflikten aus religiösen Gründen Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zulässig
Eltern, deren Kinder aus religiösen Gründen nicht an schulischen Karnevalsveranstaltungen oder Theateraufführungen teilnehmen sollen, dürfen den Nachwuchs nicht eigenmächtig vom Unterricht befreien. Ein Bußgeld wegen Verstoßens gegen die Schulpflicht ist somit rechtmäßig. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde kann nicht zugelassen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Beschwerdeführer, Mitglieder einer baptistischen Glaubensgemeinschaft, sind Eltern zweier Kinder, die eine Grundschule in Ostwestfalen besuchen. An dieser Schule fanden im Februar 2007 ein Theaterprojekt, das die Kinder für das Thema "sexueller Missbrauch" durch Fremde oder auch Familienangehörige sensibilisieren sollte und eine Karnevalsveranstaltung statt. Die Teilnahme an der ... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2009
- VI ZR 110/08 -
Unfall mit Neuwagen: Anspruch auf Neupreisentschädigung nur bei tatsächlicher Beschaffung eines fabrikneuen Ersatzfahrzeugs
BGH begrenzt Schadensersatzforderungen von Neuwagenbesitzern nach Autounfall
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) fehlt es an einer Anspruchsvoraussetzung für die geltend gemachte Neupreisentschädigung, wenn der Geschädigte sich kein fabrikneues Ersatzfahrzeug kauft.
Der BGH hatte in der Revisionsinstanz über die Schadenersatzforderungen der Klägerin zu befinden, deren neuer BMW im Wert von knapp 100.000 € einen Tag nach Zulassung bei einem Unfall an der linken Seite beschädigt worden war. Der Schaden betrug laut Sachverständigem knapp 10.000 €. Die Klägerin begehrte daraufhin vor dem Landgericht Hamburg statt Ersatz der Reparaturkosten den Ersatz... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.08.2009
- BVerwG 6 A 2.08 und 6 A 3.08 -
BVerwG: Verbot der Vereine Collegium Humanum und Bauernhilfe ist rechtmäßig
Verein propagiert Vorbildfunktion des Nationalsozialismus
Das durch das Bundesministerium des Innern ausgesprochene Verbot des in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) ansässigen Vereins "Internationales Studienwerk Collegium Humanum e.V." aufgrund der Leugnung des Holocaust und dem Tatbestand der Volksverhetzung ist rechtmäßig. Zudem erstreckt sich das Verbot auch auf den in Söhrewald (Hessen) ansässigen Verein "Bauernhilfe e.V". als Teilorganisation des Collegium Humanum. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Das Verbot des Collegium Humanum ist zu Recht ergangen, weil dieser Verein nach seinen Zwecken und seiner Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft und sich zudem gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet.Der erstgenannte Verbotsgrund ist erfüllt, weil in zahlreichen Beiträgen, die in der Vereinszeitschrift des Collegium Humanum erschienen sind, die eindeutig erwiesene... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.05.2009
- S 17 AS 388/06 und S 17 AS 87/08 -
SG Frankfurt: Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Fernseher
Fernseher stellt sozialüblichen Standard dar
Hartz IV-Empfänger können für die Erstausstattung ihrer Wohnung auch Leistungen zur Anschaffung eines gebrauchten Fernsehgerätes beanspruchen. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt.
In den beiden entschiedenen Fällen zogen die Klägerinnen nach einer Trennung vom Lebensgefährten bzw. nach dem Auszug aus dem elterlichen Haushalt jeweils in eine eigene Wohnung. Sie beantragten jeweils bei der zuständigen Behörde Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen einschließlich eines Fernsehers. Die Behörde lehnte die Anträge in Bezug... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.04.2009
- 6 Sa 709/08 -
Fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden
Versäumung der Kündigungserklärungsfrist führt stets zur Unwirksamkeit der Kündigung
Geht die fristlose Kündigung dem Arbeitnehmer erst nach Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis des Arbeitgebers vom Kündigungsgrund zu, so ist die Kündigung unwirksam. Diese Regelung des § 626 BGB ist zwingendes Recht und stellt eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist dar. Darlegen und beweisen muss der Kündigende die Einhaltung dieser Frist. Gelingt ihm dies nicht, führt dies zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Richter erläuterten den Zweck dieser Ausschlussfrist. Dieser sei es, den Kündigenden möglichst schnell zur Entscheidung über die Kündigung aus einem bestimmten Grund zu veranlassen. Außerdem solle der Kündigungsgegner möglichst frühzeitig die Konsequenzen des Vorliegens eines wichtigen Grundes für sein Arbeitsverhältnis erfahren und somit rasch Klarheit darüber erhalten, ob der... Lesen Sie mehr