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alle Urteile, veröffentlicht am 03.08.2009

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2009
- S 4 U 4810/07 -

Offensichtlich berufsbedingte Hauterkrankung ist als Berufskrankheit anzuerkennen

Erkrankung durch Gutachter und Sachverständigen bestätigt

Ein Hautauschlag an Händen und Unterarmen, die offensichtlich durch das Tragen von Gummihandschuhen hervorgerufen wird (hier bei einer Krankenschwester) ist als Berufskrankheit anzusehen, wenn die Hautreaktion nachweislich auf die beruflich bedingten Umstände zurückzuführen ist. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.

Das Sozialgericht Karlsruhe hat eine Berufsgenossenschaft verurteilt, die schwere Hautkrankheit einer Krankenschwester an Händen und Unterarmen als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) anzuerkennen. Die Krankenschwester reagiere u. a. auf Thiuram-Mix allergisch. Thiuram-Mix sei Bestandteil der von der Schwester zu benutzenden Gummihandschuhe. Die beklagte Berufsgenossenschaft habe zuletzt argumentiert, schon die unter den Sachverständigen umstrittene diagnostische Einordnung der Hauterkrankung stehe der Anerkennung einer Berufskrankheit entgegen.Das Gericht hat dagegen entschieden, bei der Anerkennung... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Hinweisverfügung vom 25.05.2009
- 32 S 15/09 -

LG Coburg: Schadensbegleichung durch Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Regulierungsverbot

Ungünstigere Schadensfreiheitsklasse ist hinzunehmen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden eines Unfallgegners begleichen, so lange die Regulierung nicht unsachgemäß und willkürlich ist. Dass der Schadensfreiheitsrabatt darunter leidet, hat der Versicherungsnehmer hinzunehmen. Das entschied das Landgericht Coburg.

Die klagende Versicherungsnehmerin war auf ein bremsendes Taxi aufgefahren. So teilte sie dies ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung mit. Etwa einen Monat später meldete sich für sie ein Rechtsanwalt bei der Versicherung, der ausführte, die Klägerin habe den Unfall nicht verschuldet, und ein Regulierungsverbot aussprach. Gleichwohl ersetzte die Beklagte dem Unfallgegner (Taxiunternehmen)... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.07.2009
- 10 K 1549/08 L -

FG Münster zur Frage der Haftung bei Lastschriftwiderruf durch vorläufigen Insolvenzverwalter

Geschäftsführer einer Gesellschaft haftet nicht für Lohsteuerschuld

Widerruft der vorläufige Insolvenzverwalter die vom Geschäftsführer einer Gesellschaft erteilte Einzugsermächtigung und kommt es dadurch zur Rückbuchung der an das Finanzamt gezahlten Lohnsteuern, haftet der Geschäftsführer nicht für die Lohnsteuerschuld. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Im Streitfall hatte der Geschäftsführer einer Gesellschaft die Lohnsteuern ordnungsgemäß angemeldet. Aufgrund der bestehenden Lastschrifteinzugsermächtigung buchte das Finanzamt die angemeldeten Steuern zunächst vom Konto der Gesellschaft ab. Nachdem die Gesellschaft jedoch einen Antrag auf Eröffnung des Insovelnzverfahrens stellen musste, widerrief der vom Amtsgericht bestellte vorläufige... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 02.07.2009
- 14 A 243/08 -

Keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzte PCs

Nutzung gewerblicher PCs als Radioempfangsgerät nicht üblich

Internetfähige PCs sind nicht generell rundfunkgebührenpflichtig. Eine alleinige Nutzungsmöglichkeit ist bei gewerblich genutzten PCs nicht ausreichend, da Computer im gewerblichen Bereich in der Regel nicht als Rundfunkgeräte genutzt werden bzw. die Nutzung teilweise sogar untersagt ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hat das Verwaltungsgericht Schleswig der Klage einer Softwareentwicklungsfirma gegen die Rundfunkgebühr in Höhe von 54,79 € für einen internetfähigen PC stattgegeben.Zur Begründung führte das Gericht aus, ein PC könne nur dann ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ sein, wenn er zur Wiedergabe von Rundfunksendungen geeignet sei. Habe ein... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 03.04.2009
- 343 C 35535/06 -

AG München zum Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

Geschädigter muss versuchen, Mietwagen zum kostengünstigeren Normaltarif zu erhalten

Besteht auf Grund eines Unfalls ein Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten, darf der Mietwagen nicht automatisch zum im Regelfall teueren Unfallersatztarif angemietet werden. Zunächst muss versucht werden, einen Wagen zu einem Normaltarif zu bekommen, ansonsten besteht die Gefahr, auf den zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im November 2004 kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Transporter beschädigt wurde. Der Fahrer des Transporters nahm für die 8 Tage, die die Reparatur dauerte, einen Mietwagen in Anspruch. Dabei wurde als Mietpreis ein sogenannter Unfallersatztarif zugrunde gelegt, der fast 100 Prozent teurer war als der Normaltarif.Die gegnerische Versicherung ersetzte allerdings... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.07.2009
- 4 K 2711/08 -

VG Stuttgart: Lebenspartner haben Anspruch auf Witwengeld

Keine Diskriminierung wegen sexueller Ausrichtung

Personen, die mit einem Beamten (oder einer Beamtin) desselben Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, haben nach dem Tod des Beamten wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Witwergeld. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Der Kläger lebte ab Dezember 2001 mit einem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nach dem Tod des Beamten im Januar 2005 lehnte es der Dienstherr des verstorbenen Beamten ab, dessen hinterbliebenen Lebenspartner Witwergeld zu zahlen.Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergibt sich der Anspruch aus der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 07.05.2009
- 8 C 351/08 -

Haarausfall nach Blondierung: 1.000 Euro Schmerzensgeldanspruch gegen Friseur

Haarschädigung durch nicht fachgerechte Blondierung ist Gesundheitsverletzung

Das Amtsgericht Erkelenz verurteilte den Inhaber eines Friseursalons zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an eine Kundin, die in seinem Salon nicht fachgerecht blondiert worden war. Nach der Behandlung durch die Mitarbeiterin des Saloninhabers waren Haare am Hinterkopf der Klägerin abgebrochen, verfilzt und fielen aus.

Die Blondierung erfolgte gegen die Regeln des Handwerks. Sie hätte nur im Ansatz aufgetragen werden dürfen, wurde jedoch auch auf Längen und Spitzen aufgetragen. Die Folgen fielen der Klägerin erst nach dem Friseurbesuch auf. Als sie sich zu Hause föhnte und kämmte, fielen ihr große Büschel Haare aus. Sie waren verfilzt und am Hinterkopf ganz kurz und abgebrochen. Für diese Schädigung... Lesen Sie mehr