alle Urteile, veröffentlicht am 24.12.2013
Landgericht Köln, Urteil vom 12.01.1984
- 1 S 171/83 -
Ordentliche Kündigung eines Mieters wegen Verspritzens von Fischpökelbrühe im Treppenhaus zulässig
Schuldhafte und erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten
Verspritzt ein Mieter im Treppenhaus eine übelriechende Fischpökelbrühe, so verletzt er dadurch schuldhaft und erheblich seine vertraglichen Verpflichtungen. Ihm kann daher ordentlich gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung verspritzten unter anderem am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag im Jahr 1981 die übelriechende Fischpökelbrühe "Surströmming" im Treppenhaus des Wohnhauses. Aufgrund des Verhaltens kündigte der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich. Da die Mieter die Kündigung jedoch nicht akzeptierten, landete der Fall vor Gericht.Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters. Die ordentliche Kündigung sei nach § 564 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB (neu: § 573 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB) wirksam gewesen. Die Mieter haben... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 12.07.1989
- 15 W 256/89 -
Am 24. Dezember geborenes Mädchen darf mit Vornamen "Decembres Noelle" heißen
Grundsatz der Geschlechtsoffenkundigkeit eines Vornamens ist gewahrt
Die Eltern eines am 24. Dezember geborenen Mädchens dürfen als Vornamen "Decembres Noelle" wählen. Dies ist vom Recht der Namensgebung umfasst. Der Grundsatz der Geschlechtsoffenkundigkeit ist gewahrt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Eltern eines am 24. Dezember geborenen Mädchens ihr Kind den Vornamen "Juliana Decembres Noelle" geben dürfen.Das Oberlandesgericht Hamm führte dazu aus, dass das Recht der Eltern zur Namensgebung nicht uneingeschränkt gilt. Vielmehr finde es seine Grenze darin, dass... Lesen Sie mehr
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2013
- T-240/10 -
Beschlüsse der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens der genetisch veränderten Kartoffelsorte Amflora nichtig
Kommission verletzt Verfahrensvorschriften der Regelungen für die Zulassung von genetisch veränderte Organismen in der Union
Genetisch veränderte Organismen (GVO) dürfen im Gebiet der Europäischen Union nur dann in die Umwelt freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden, wenn für sie im Anschluss an eine wissenschaftliche Risikobewertung eine Zulassung erteilt worden ist, die besonderen Bedingungen unterliegt und für bestimmte Verwendungen erteilt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der europäischen Union hervor.
Die Zulassungsregelung umfasst zwei verschiedene Verfahren, die je nach der geplanten Verwendung der GVO durchgeführt werden. Das erste Verfahren, dessen Vorschriften in der Richtlinie 2001/18/EG (Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates) niedergelegt sind, hat die Zulassung der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 05.12.2013
- 14 U 80/13 -
Veranstalter einer Treibjagd haften für Schäden nach Ausbruch von Rindern aus einer Weide infolge des Jagdgeschehens
Landwirte müssen rechtzeitig zuvor von einer beabsichtigten Treibjagd unterrichtet werden
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Jagdpächter und Veranstalter einer Treibjagd verpflichtet, einem Landwirt dem Grunde nach Schadenersatz zu zahlen, weil seine Rinder infolge des Jagdgeschehens aus der umzäunten Weide ausbrachen und der Landwirt beim Einfangen der Tiere verunfallte.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Falls veranstalteten im Dezember 2009 in ihrem Jagdrevier eine Treibjagd mit mehreren Jägern und Jagdhunden in unmittelbarer Nähe des landwirtschaftlichen Anwesens des Klägers. Ein von einem Jagdgast geführter Jagdhund lief dabei auf die Rinderweide des Klägers und versetzte drei dort grasende Rinder in Panik. Die Tiere durchbrachen den Zaun und... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.11.2013
- L 2 R 438/13 ER -
Rentenversicherungsträger muss hochgradig schwerhörigem Mann Kosten für erforderliches Hörgerät erstatten
Bei Verzögerung durch die Renten- und Krankenversicherer kann der Versicherte das erforderliche Hörgerät im Eilrechtsschutz erhalten
Verzögerungen der Sozialversicherungsträger können bei der Versorgung eines schwerhörigen Menschen mit Hörgeräten dazu führen, dass eine auf umgehende und effektive Versorgung ausgerichtete Eilentscheidung durch das Gericht erlassen wird. Der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet, die konkrete Auswahl des das Hörvermögen bestmöglich fördernden Hörgerätes auf den Hörgeräteakustiker zu übertragen. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Der Entscheidung lag der Fall eines 50-jährigen hochgradig schwerhörigen Mannes aus Oldenburg zugrunde, der mit seinen bisherigen Hörgeräten nur noch sehr unzureichend versorgt war. Die bisherigen Hörgeräte waren insbesondere durch eine weitere Verschlechterung des Hörvermögens so insuffizient geworden, dass der Kläger sich an privaten und beruflichen Gesprächen in weitem Umfang... Lesen Sie mehr