wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 04.07.2014

Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2014
- 213 C 31293/13 -

35 Flugumbuchungen: Reisender ist nach Nutzung der Business Lounge ohne weitere Flugreiseabsichten schadens­ersatz­pflichtig

Besuch der Business Lounge ohne Reiseabsichten stellt vertragswidriges Verhalten dar

Wer wiederholt ohne Reiseabsichten die Business Lounge eines Flughafens besucht, verhält sich vertragswidrig und kann zum Schadensersatz verpflichtet werden. Dies entschied das Amtsgericht München.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine große Deutsche Fluggesellschaft mit Sitz in Köln, verlangt vom Münchner Beklagten 1.980 Euro für die Inanspruchnahme von Leistungen in ihrer Business Lounge.Der Kläger buchte am 5. März 2011 bei der Fluggesellschaft ein flexibles One-Way Business Class Flugticket von München nach Zürich zum Preis von insgesamt 744,46 Euro. Nach den Vertragsbedingungen der Fluggesellschaft kann ein Business Class Ticket - auch nach bereits erfolgtem Eincheckvorgang für einen bestimmten Flug - kostenlos umgebucht werden.Der Beklagte checkte mit diesem Ticket im Zeitraum vom 28. November... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 14.05.2014
- 5 U 25/14 -

Haft­pflicht­versicherung muss für Schadens­ersatz­an­sprüche für irrtümliches Fällen von Bäumen auf fremdem Grund aufkommen

OLG Oldenburg: Beim Fällen der Bäume auf fremdem Grundstück hat sich Risiko des täglichen Lebens verwirklicht

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Haft­pflicht­versicherung für Schadens­ersatz­an­sprüche aufkommen muss, die entstanden sind, weil der Versicherte irrtümlich Bäume auf einem fremden Grundstück gefällt hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte von seiner Haftpflichtversicherung die Übernahme eines von ihm verursachten Schadens. Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks im Landkreis Emsland. Das Grundstück, das an die Landesstraße L 54 grenzt hatte er an einen Landwirt verpachtet. Der Pächter wandte sich zu Beginn des Jahres 2013 an den Kläger mit der Bitte, diverse... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 04.01.2013
- 261 C 21740/12 -

Kein Versicherungsschutz durch Reise­rücktritts­versicherung bei Stornierung der Reise aufgrund Umzugs wegen Arbeits­platz­versetzung

Umzug begründet nicht Unzumutbarkeit eines Reiseantritts

Wer eine Reise storniert, weil er infolge einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz umziehen muss, hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz gegenüber der Reise­rücktritts­versicherung. Denn durch einen Umzug wird ein Reiseantritt nicht unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2011 buchte eine Frau für sich und ihre Familie eine Thailandreise im Sommer 2012. Dazu leistete sie eine Anzahlung von 1.260 EUR. Infolge einer Arbeitsplatzversetzung des Familienvaters im März 2012, war ein Umzug der Familie ein paar Tage nach der geplanten Reise erforderlich. Die Frau stornierte daher die Reise und verlangte... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2012
- 14 W 18/12 -

Versäumung der Einspruchsfrist: Keine schuldhafte Fristversäumnis bei fehlender Kenntnisnahme eines Voll­streckungs­bescheids aufgrund unbefugter Entnahme der Post aus Briefkasten durch Dritte

Anspruch auf Wiedereinsetzung besteht

Wird die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen Voll­streckungs­bescheid versäumt, weil der Empfänger von diesem Bescheid angesichts einer unbefugten Entnahme der Post aus dem abschließbaren und technisch einwandfreien Briefkasten durch Dritte keine Kenntnis erlangte, so liegt darin keine schuldhafte Fristversäumnis. Dem Empfänger ist daher Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall versäumte ein Mann die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid. Dazu ist es nach seinen Angaben gekommen, weil jemand aus seinem abgeschlossenen und technisch einwandfreien Briefkasten den Bescheid herausgeholt hat. Zu solchem Unfug sei es schon öfters in seinem Wohngebiet gekommen. Er selbst sei davon aber bisher verschont... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2014
- V ZR 229/13 -

Falschparker ist nicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten verpflichtet

Ersatzpflicht des Falschparkers wird durch das Wirtschaft­lich­keits­gebot begrenzt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Falschparker dem Besitzer der Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten erstatten müssen.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der Pkw des Klägers unberechtigt auf dem als solchen gekennzeichneten Kundenparkplatz eines Fitnessstudios in München abgestellt. Dessen Betreiberin beauftragte die Beklagte aufgrund eines mit dieser abgeschlossenen Rahmenvertrags mit dem Entfernen des Fahrzeugs. Hierfür war ein Pauschalbetrag von 250 Euro netto vereinbart. Die aus dem unberechtigten... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 27.06.2014
- 11 U 23/11 -

Geschäftspartner eines Postfachbetreibers haftet für Gewinnzusagen aus Werbeschreiben

Oberlandesgericht verpflichtet "Sender" einer Gewinnzusage zur Zahlung von 20.000 Euro

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Geschäftspartner eines Postfachbetreibers, über den Schreiben mit Geldgewinnzusagen an Verbraucher versandt wurden, zur Auszahlung von 20.000 Euro verpflichtet. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelte es sich bei dem Schreiben um eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2007 erhielt die Klägerin ein Schreiben mit der Überschrift "Großes Deutschland Rätsel". Absender war die Firma "Buchungszentrumwest" mit einer Postfachanschrift aus Achim. In dem Schreiben heißt es auszugsweise: "Sie sind ein Gewinner Frau (es folgt der Name der Klägerin) ...". Neben dem Namen befindet sich unter der Kategorie... Lesen Sie mehr