alle Urteile, veröffentlicht am 07.07.2014
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2014
- 67 S 121/14 -
Wohnraummiete in Berlin darf nur um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden
Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam
Die Wohnraummiete in Berlin darf nach Inkrafttreten der Kappungsgrenzen-Verordnung vom 7. Mai 2013 nur noch um 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Der Berufungskläger hatte mit seiner vom Amtsgericht Wedding zugelassenen Berufung geltend gemacht, dass die Wohnraummiete in Berlin auch weiterhin gemäß § 558 Abs. 3 Satz 1 BGB um bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden könne. Dem ist das Landgericht Berlin allerdings nicht gefolgt.Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es Sache der Zivilgerichte sei, die Wirksamkeit dieser Verordnung in eigener Zuständigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung wirksam sei, so das Gericht.Das Landgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.01.2014
- 6 U 167/13 -
Unzulässige Verwendung von durch Dritte erhaltene Daten zur Mandatsakquise
Verstoß gegen den Datenschutz durch Anwaltsschreiben
Erhält ein Rechtsanwalt durch eine Mandatsausübung Daten, so darf er diese nicht zur Mandatsakquise verwenden. Andernfalls verstößt er gegen den Datenschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt eine Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen einer Auskunftsklage gegen einen Immobilienfonds die Daten der Anleger. Diese Daten verwendete die Kanzlei, um die Fondsanleger im Namen einer der Anleger anzuschreiben. Die Anleger des Fonds wurden in dem Schreiben auf die kritische Lage des Fonds hingewiesen. Zudem wurde der Beitritt zu einer Schutzgemeinschaft... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Überlingen, Urteil vom 10.06.2014
- 2 C 71/14 -
Kein Anspruch eines Branchenbuchanbieters auf Zahlung wegen Eintrags in einem Internetbranchenbuch
Begriff "Korrekturabzug" auf Formular begründet Irreführung der Kunden
Ist der Begriff "Korrekturabzug" auf einem Auftragsformular fett hervorgehoben, so wird damit der Empfänger des Formulars in die Irre geführt. Denn mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags rechnet er in einem solchen Fall nicht. Der Branchenbuchanbieter hat daher keinen Anspruch auf Bezahlung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Überlingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall unterschrieb eine Frau ein ihr vom RB Medienverlags GmbH zugeschicktes Formular und sendete es zurück. Nach Ansicht des Unternehmens sei damit ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Premiumeintrag auf der Seite www.regionales-branchenbuch.de zustande gekommen und verlangte Zahlung. Die Frau fühlte sich aber getäuscht und weigerte sich daher zu zahlen.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.2014
- 5 S 2429/12 -
Stuttgart 21: Planfeststellungsbeschlüsse von 2005 haben Bestand
Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wurde bereits 2006 rechtskräftig entschieden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage eines Stuttgarter Grundstückseigentümers gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, mit der der Grundstückseigentümer erreichen wollte, dass das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet wird, seine Planfeststellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2005 für den Bau des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und des neuen Fildertunnels aufzuheben.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Miteigentümer eines Grundstücks am Übergang des Planfeststellungsabschnitts 1.1 (Talquerung mit neuem Hauptbahnhof) zum Abschnitt 1.2 (Fildertunnel). Das Haus, in dem sich die Wohnung des Klägers befand, wurde im Oktober 2013 abgerissen, weil dort die Baugrube für die Einfahrt zum Fildertunnel vorgesehen ist. Der Kläger hatte bereits... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.07.2014
- C-352/13, C-363/13 und C-407/13 -
Italienische Rechtsvorschriften zur mehrfachen Befristung von Arbeitsverträgen für Seeleute mit dem EU-Recht vereinbar
Festgelegte Sanktion im Fall des missbräuchlichen Handelns genügen Anforderungen an Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die italienischen Rechtsvorschriften für die Befristung von Arbeitsverträge von Seeleuten den Grundsätzen des Unionsrechts genügen, indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge festlegen und eine Sanktion im Fall der missbräuchlichen Verwendung solcher Verträge vorsehen. Die nationalen Gerichte müssen jeden Einzelfall prüfen, um sich zu vergewissern, dass solche Verträge von den Arbeitgebern nicht missbräuchlich verwendet werden.
In Italien unterliegen die Arbeitsverträge von Seeleuten dem Codice della navigazione (Gesetzbuch über die Seeschifffahrt und Luftfahrt). Dieses Gesetzbuch legt die Höchstdauer von befristeten Arbeitsverträgen auf ein Jahr fest und verlangt die Angabe des Anfangszeitpunkts und der Dauer des Vertrags. Für den Fall, dass mehrere Verträge für eine bestimmte Dauer oder für genau bezeichnete... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 15.04.2014
- 182 C 1465/14 -
Reiseveranstalter haftet nicht für Sturz am Hotelpool
Nach allgemeiner Lebenserfahrung muss im unmittelbar angrenzenden Bodenbereich eines Schwimmbeckens mit einem nassen Fußboden gerechnet werden
Der Reiseveranstalter haftet in der Regel nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Reisender im Schwimmbadbereich auf nassen Fliesen ausrutscht. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte der aus Bielefeld stammende Kläger von dem beklagten Reiseveranstalter Schadensersatz in Höhe der für die ärztliche Versorgung angefallenen Kosten und Schmerzensgeld. Er hatte eine Pauschalreise vom 17. Juni 2013 bis 1. Juli 2013 in ein Hotel in der Türkei gebucht. Am 19. Juni 2013 rutschte er dort auf dem Weg zwischen dem Hotelpool und dem... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2014
- 10 Sa 101/14 -
LAG Düsseldorf zum Anspruch eines Oberarztes auf Beschäftigung
Universität kann nicht zur Einteilung eines bei ihr beschäftigten Arztes zu 100 Operationen im Jahr in einem Universitätsklinikum verurteilt werden
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arzt, der bei der Universität beschäftigt ist und seine Krankenversorgungstätigkeit in einem rechtlich selbstständigen Universitätsklinikum ausübt, nicht von der Universität verlangen kann, als Oberarzt oder Operateur beschäftigt bzw. für 100 Operationen im Jahr eingeteilt zu werden. Auch für eine vermutete etwaige Diskriminierung aufgrund des Alters im ärztlichen Aufgabenbereich haftet das Universitätsklinikum und nicht die Universität.
Der 63 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 1989 bei der Beklagten, einer Universität, als Oberarzt beschäftigt. Die beklagte Universität und das Universitätsklinikum sind jeweils rechtlich selbständige Rechtspersönlichkeiten. § 15 der Rechtsverordnung über die Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen (UKVO) schreibt vor, dass das wissenschaftliche Personal... Lesen Sie mehr