alle Urteile, veröffentlicht am 16.03.2015
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2015
- 26 K 4876/13, 26 K 5494/13, 26 K 5722/13, 26 K 8686/13 -
"Gastro-Kontrollbarometer": Bewertungsergebnisse aus Kontrolluntersuchungen von Gastronomiebetrieben dürfen nicht an die Verbraucherzentrale weitergegeben werden
Verbraucherinformationsgesetz erlaubt nur Weitergabe konkreter Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Weitergabe von Kontrollergebnissen aus der Lebensmittelüberwachung von Gaststätten an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rechtswidrig ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten vier Duisburger Gastronomiebetriebe gegen die Stadt Duisburg geklagt, die die im Rahmen einer Risikobeurteilung ermittelten Punktebewertungen der Gaststätten an die Verbraucherzentrale weitergeben wollte. Die Verbraucherzentrale, die zu den Verfahren beigeladen war, möchte diese Informationen im Rahmen des Pilotprojekts „Gastro-Kontrollbarometer“ im Internet veröffentlichen. Dabei werden die Punktebewertungen drei Ergebnisstufen und nach Art einer Ampel den Farben grün, gelb und rot zugeordnet.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte die Weitergabe von Kontrollergebnissen für rechtswidrig... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.02.2015
- 3 K 34/14.NW -
Rinderstallerweiterung für Nachbarn nicht unzumutbar
Landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetrieb ist in Dorfgebiet als ortsüblich anzusehen und hinzunehmen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine einem Bauherrn von der Kreisverwaltung erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung des vorhandenen Rinderlaufstalls von 90 Liegeboxen auf ca. 200 Rinder Nachbarn nicht in eigenen Rechten verletzt und daher nicht unzumutbar ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens erwarb im Jahr 2006 ein mit einem Wohngebäude nebst landwirtschaftlichem Gebäude bebautes Grundstück in der Gemarkung Krähenberg zu Eigentum. Das Anwesen wurde von dem Vorbesitzer als landwirtschaftliche Betriebsstätte genutzt. Die Beigeladene betreibt als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts einen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.12.2014
- 26 U 88/13 -
Unzureichende Aufklärung über Wundinfektionsrisiko - Keine Haftung des Krankenhauses bei mutmaßlicher Zustimmung des Patienten
Patient hätte voraussichtlich auch nach hinreichender Aufklärung über Wundinfektionsrisiko in Operation eingewilligt
Wird ein Patient über Wundinfektionsgefahren nicht hinreichend aufgeklärt, haften das Krankenhaus und der behandelnde Arzt nicht, wenn feststeht, dass der Patient auch bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in den ärztlichen Eingriff eingewilligt hätte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1967 geborene Kläger aus Brilon ließ im September 2010 im beklagten Krankenhaus in Brilon eine Nabelhernie (sogenannter Nabelbruch) ambulant operieren. Es erfolgte eine offene Nabelhernien-Operation nach Spitzy, die der mitverklagte Arzt durchführte. Wenige Tage nach der Operation trat eine Wundinfektion auf, die noch zweimal... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015
- 13 U 73/14 -
Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages wegen eines fehlenden Aschenbechers möglich
Fehlen eines Aschenbechers stellt nicht unerhebliche Pflichtverletzung dar
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Toyota-Vertragshändlerin zur Rücknahme eines Pkw Lexus und zur Rückzahlung des Kaufpreises von mehr als 117.000 Euro wegen eines im Fahrzeug fehlenden Aschenbechers verpflichtet.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Geschäftsführer der Kundin hatte den Pkw im Januar 2013 für 135.000 Euro bei der Händlerin bestellt. Als der Wagen ausgeliefert wurde, stellte er fest, dass er nicht über einen fest installierten und beleuchteten Aschenbecher verfügte. Das zuvor ebenfalls bei der Händlerin gekaufte Vorgängermodell verfügte über einen solchen Aschenbecher.... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 30.09.2014
- Vf. 1-VII-14 -
Bußgeld bewehrtes Fahren oder Parken auf privaten Naturflächen ohne Notwendigkeit ist verfassungsgemäß
Kriterium "ohne Notwendigkeit" ist klar umgrenzt / Kein Vorliegen einer Eigentumsverletzung
Die Vorschrift des § 57 Abs. 4 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, wonach das Fahren oder Parken auf privaten Naturflächen ohne Notwendigkeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und daher Bußgeld bewehrt ist, ist verfassungsgemäß. Weder ist das Kriterium "ohne Notwendigkeit" zu unbestimmt noch wird das Eigentum in unzulässiger Weise verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 57 Abs. 4 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist das Fahren oder Parken mit Motorkraft betriebenen Fahrzeugen auf privaten Flächen in der freien Natur dann unzulässig und mit einem Bußgeld bewehrt, wenn dies ohne Notwendigkeit geschieht. Ein Betroffener hielt diese Regelung mit der Bayerischen Verfassung für unvereinbar.... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 19.05.2014
- 23 C 428/13 -
Autofahrer haftet bei Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs nicht für die Verletzung eines auf die Straße rennenden Hundes
Tiergefahr und Fahrlässigkeitsvorwurf des Tierhalters wiegen schwerer als Betriebsgefahr des Unfallfahrzeugs
Kommt es zwischen einem auf eine Straße rennenden Hund und einem Pkw zu einem Zusammenstoß, so haftet die Autofahrerin dafür jedenfalls dann nicht, wenn der Unfallhergang nicht aufzuklären ist. Denn insoweit wiegen die Tiergefahr und der Fahrlässigkeitsvorwurf des Tierhalters schwerer als die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Autofahrerin. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Kreuznach hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hund sprang aus einem geparkten Fahrzeug und rannte auf die Straße. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw, wodurch der Hund erheblich verletzt wurde und tierärztlich versorgt werden musste. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte der Hundehalter von der Fahrerin des Pkw ersetzt.Das... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.01.2015
- 12 K 3033/14 F -
Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Übernahme eines Teilbetriebs führt nicht zur Aufdeckung stiller Reserven
Abfindung eines Mitarbeiters mit einem Teilbetrieb ist als steuerneutral erfolgende Realteilung anzusehen
Das Ausscheiden eines Mitgesellschafters aus einer GbR gegen Abfindung in Form eines Teilbetriebs löst keinen Veräußerungsgewinn aus. Dies entschied das Finanzgerichts Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war an einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-GbR beteiligt. Nach seinem Ausscheiden im Jahr 2006 führten die verbliebenen fünf Gesellschafter die GbR fort. Der Kläger übernahm die Aktiva, Passiva sowie den Kundenstamm der von ihm geführten Niederlassung. Hierbei handelt es sich unstreitig um einen Teilbetrieb. Daneben zahlte der... Lesen Sie mehr