alle Urteile, veröffentlicht am 31.03.2015
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 02.05.1996
- 26 C 38/96 -
Trotz erlaubter Hundehaltung kann im Falle des ständigen Jaulens und Bellens der Vermieter die Entfernung des Hundes verlangen
Schwerwiegende und nachhaltige Störung des Hausfriedens rechtfertigt Unterlassungsanspruch des Vermieters
Hat der Vermieter dem Mieter eine Hundehaltung erlaubt, so kann er die Erlaubnis wieder zurückziehen, wenn der Hund durch ständiges Jaulen und Bellen den Hausfrieden schwerwiegend und nachhaltig stört. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall jaulte und bellte der Hund der Mieter einer Wohnung fast täglich von den frühen Morgenstunden bis zum späten Nachmittag. Dies hatte seinen Grund darin, dass der eine Mieter in dieser Zeit arbeitsbedingt abwesend war und der andere Mieter gesundheitsbedingt sich nicht um den Hund kümmern konnte. Die Vermieterin mahnte die Mieter zunächst ab. Da dies zu keiner Besserung der Situation führte, erhob die Vermieterin schließlich Klage auf Unterlassung der Hundehaltung.Das Amtsgericht Potsdam entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Unterlassung der Hundehaltung zugestanden.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 27.02.2015
- S 47 KR 439/12 -
Krankenkasse muss Aufenthalt im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie bezahlen
Krankenhausunterbringung ist gesetzlich untrennbar mit der Therapie mit radioaktivem Jod verknüpft
Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie unterfallen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Die 77 Jahre alte Versicherte litt an einer Schilddrüsenerkrankung, die im Universitätsklinikum Dresden mit der Radiojodtherapie behandelt wurde. Hierbei nahm sie mit einer Kapsel radioaktives Jod ein. Nach 24 Stunden sind etwa 50 % des Jods in der Schilddrüse gespeichert und bestrahlen die bösartige Erkrankung "von innen". Der Rest wird über die Nieren ausgeschieden.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 30.01.2015
- 216 C 461/14 -
Beleidigung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" rechtfertigt nicht zwingend fristlose oder ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
Vorliegen von geringfügigen Beleidigungen im Zusammenhang mit berechtigten Beschwerden
Beleidigt ein Mieter die Mitarbeiter seines Vermieters im Zusammenhang mit berechtigten Beschwerden in einem Faxschreiben als "faul" und auf Facebook als "talentfreie Abrissbirne", so rechtfertigt dies weder die fristlose noch die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter einer Wohnung wiederholt über von einer Gartenanlage ausgehenden Lärm. Da die Vermieterin auf ihre Beschwerden nicht reagierte, bezeichneten die Mieter den Objektbetreuer in einem Faxschreiben an die Vermieterin als "faul". Zudem bezeichneten die Mieter eine Mitarbeiterin der Vermieterin nach einem Telefonat, in dem die Mitarbeiterin... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 19.03.2015
- 2 U 6/14 -
Mobilfunkvertrag: Erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"
Mobilfunkvertrag darf kein Pfand für deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte vorsehen
Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach Beendigung des Mobilfunkvertrags kein "Pfand" in Rechnung stellen, wenn der Kunde die deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte nicht zurückschickt. Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts untersagte einem Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein (Büdelsdorf) in einem Urteil erneut das Erheben einer Pfandgebühr in Höhe von 9,97 Euro. Zugleich sah der 2. Zivilsenat die Voraussetzungen für die Abschöpfung von Gewinnen als gegeben an, die der Mobilfunkanbieter erzielt hatte, indem er in seinen AGB Zusatzgebühren verlangte, wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anrufe getätigt und auch keine SMS versandt hatte (Nichtnutzergebühr).
Auf die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte der 2. Zivilsenat bereits mit Urteil vom 03.07.2012 dem Mobilfunkanbieter untersagt, zwei Klauseln in seinen AGB für Verträge über Mobilfunkleistungen zu verwenden, weil diese die Kunden unangemessen benachteiligten. Die eine Klausel sah davor, dass die zu Verfügung gestellte SIM-Karte Eigentum... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 11.02.2015
- M 9 K 14.4412 -
Ältere Oktoberfest-Fahrgeschäfte müssen nicht auf Einhaltung neuer technischer Standards begutachtet werden
Veränderte Rechtslage ist den Betroffenen nicht klar verständlich bekannt gemacht worden
Ein Schausteller muss sein seit über 20 Jahren betriebenes und regelmäßig geprüftes Oktoberfest-Fahrgeschäft nicht auf Einhaltung neuer technischer Standards durch den TÜV begutachten lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Im zugrunde liegenden hatte sich ein Schausteller sich gegen die Anordnung des TÜV, sein älteres Oktoberfest-Fahrgeschäft auf Einhaltung neuer technischer Standards durch den TÜV begutachten zu lassen, gewandt. Rund 100 Betreiber von Oktoberfest-Fahrgeschäften sind von solchen Anordnungen betroffen.Das Verwaltungsgericht München gab der Klage des Schaustellers statt. Es... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.10.2014
- 2 K 113/14 -
Arbeitswege von etwa einer Stunde sind in Ballungszentren üblich und ohne weiteres zumutbar
Finanzgericht Hamburg zur Erforderlichkeit einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung
Fahrtzeiten von etwa einer Stunde in Ballungszentren liegen noch in dem zeitlichen Rahmen, in dem es einem Steuerpflichtigen zugemutet werden kann, vom eigenen Hausstand aus den Beschäftigungsort aufzusuchen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg hervor.
Die seit mehreren Jahren in Hamburg arbeitende und dort eine Wohnung unterhaltende Klägerin machte im Streitjahr erstmals Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend. Ihren Lebensmittelpunkt habe sie in einer Umlandgemeinde, wo sie im Haus ihres Lebensgefährten wohne. Wegen der ungünstigen Verkehrsanbindung habe sie allerdings ihre Wohnung in Hamburg beibehalten und verbringe... Lesen Sie mehr