alle Urteile, veröffentlicht am 08.05.2015
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.03.2015
- V R 60/14 -
Bleaching beim Zahnarzt kann umsatzsteuerfreie Heilbehandlung sein
Zahnaufhellung muss in sachlichem Zusammenhang mit vorheriger steuerfreier Zahnbehandlung stehen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Zahnaufhellungen (sogenanntes Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind.
Nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes sind Heilbehandlungen des Zahnarztes steuerfrei. Dazu gehören auch ästhetische Behandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen. Steuerbefreit ist auch eine medizinische Maßnahme ästhetischer Natur zur Beseitigung negativer Folgen einer Vorbehandlung.Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin - eine Zahnarztgesellschaft - im Anschluss an bestimmte medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen (z.B. Wurzelbehandlungen) bei einigen Patienten Zahnaufhellungen an zuvor behandelten Zähnen durchgeführt.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2015
- OVG 6 S 14.14 und OVG 6 S 15.15 -
Mitglieder der "Nachtwölfe" dürfen in die Bundesrepublik einreisen
Von der Bundespolizei geltend gemachte Gründe für Einreiseverweigerung nicht tragfähig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass zwei russische Staatsangehörige, die Mitglieder des russischen Rockerclubs "Nachtwölfe" sind, zur Teilnahme an den Veranstaltungen aus Anlass des 70. Jahrestages des Sieges der Roten Armee in die Bundesrepublik einreisen dürfen.
Die beiden Staatsangehörigen des zugrunde liegenden Verfahrens waren im Besitz gültiger Schengen-Visa, von denen eines in Italien und eines von der Deutschen Botschaft in Moskau ausgestellt worden war. Die Bundespolizei verweigerte ihnen am 30. April 2015 am Flughafen Berlin-Schönefeld die Einreise. Sie reisten zwar nach Russland zurück, wandten sich aber sodann mit vorläufigen Rechtsschutzanträgen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 26.08.2009
- 424 C 778/09 -
Beseitigung von Verschmutzungen im Treppenhaus: Durch Mieterhöhungen kann Vermieter besseren Zustand der Mietsache schulden
Mieter kann daher Anspruch auf Renovierung des Treppenhauses zu stehen
Entspricht das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses aufgrund von Verschmutzungen nicht dem vertragsgemäßen Zustand, kann den Mietern ein Anspruch auf Renovierung zustehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch Mieterhöhungen die Wohnungen in ein höheres Preissegment fallen und die Mieter daher einen besseren Zustand verlangen können. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1975 mietete eine Frau eine Wohnung an. In den Folgejahren kam es zu mehreren Mieterhöhungen. Im Jahr 2008 beschwerte sich die Mieterin schließlich über die zahlreichen Verschmutzungen im Treppenhaus und verwies auf Wände, die mit Flecken übersät waren. Nach Ansicht der Mieterin haben die Wände neu gestrichen werden müssen. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Werbung
Amtsgericht München, Urteil vom 28.11.2014
- 474 C 18543/14 -
Beleidigung des Vermieters als "promovierter Arsch" kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Ehrverletzende Beleidigung geht über eine noch hinzunehmende Pöbelei oder Unhöflichkeit hinaus
Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit "Sie promovierter Arsch" kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Das beklagte Ehepaar des zugrunde liegenden Streitfalls mietete mit Vertrag vom 28. Oktober 2008 vom Kläger eine Souterrainwohnung in Hohenbrunn bei München zu einem monatlichen Mietzins von 1.490 Euro.Zwischen den Parteien wurden zahlreiche Zivilverfahren im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis geführt und es wurden gegenseitig Strafanzeigen erstattet. Am 2. Mai 2014... Lesen Sie mehr
Landgericht Münster, Beschluss vom 05.05.2014
- 03 S 37/14 -
Verbot der Fahrzeughaltung: Vermieter kann Mieter nicht Besitz eines Pkw verbieten
Interesse des Vermieters an Pkw-freier-Zone der Wohnanlage rechtfertigt nicht Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Mieter
Ein Vermieter ist nicht berechtigt seinen Mietern den Besitz eines Pkw zu verbieten. Dies gilt selbst dann, wenn in der Wohnanlage das Projekt "Wohnen ohne eigenes Auto" verwirklicht werden soll. Das Interesse an einer Pkw-freien-Zone rechtfertigt keine Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit der Mieter. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung wohnten in einer Anlage, in der das Projekt "Wohnen ohne eigenes Auto" verwirklicht werden sollte. Dementsprechend mussten die Mieter eine Besondere Vereinbarung zur Kfz-Freiheit der Wohnanlage unterschreiben. Die Mieter schafften sich dennoch ein Fahrzeug an, um wieder mobil zu sein. Die Vermieterin sah darin einen... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2015
- OVG 1 B 33.14 -
Autofahrer müssen sich beim Abstellen eines Fahrzeugs sorgfältig nach aufgestellten mobilen Halteverbotsschildern umsehen
OVG Berlin-Brandenburg zu den Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren erneut bestätigt, dass an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen, andere Anforderungen zu stellen sind als an solche für den fließenden Verkehr.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde dazu verpflichtet, eine Umsetzungsgebühr zu bezahlen, nachdem er hatte sein Auto in einem Bereich abgestellt hatte, in dem mobile Halteverbotsschilder angebracht waren und sein Fahrzeug daraufhin umgesetzt wurde. Der Mann hat vergeblich geltend gemacht, dass die Halteverbotsschilder nicht mit einem raschen und beiläufigen Blick erkennbar gewesen seien.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2015
- V ZR 178/14 -
Hobbyraum darf nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden
BGH zum Unterlassungsanspruch von Miteigentümern bei zweckwidriger Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung
Ist eine Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als "Hobbyraum" ausgewiesen, stellt die Vermietung der Räume als Wohnung eine zweckwidrige Nutzung der Eigentumseinheit dar. Bei einer Forderung nach Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, dass die Teilheinheit bereits seit 1980 immer wieder als Wohnraum genutzt wird und Ansprüche daher bereits verjährt sind.
Die Parteien in dem zugrunde liegenden Verfahren bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Dem Beklagten gehören die Einheiten Nr. 1 im Souterrain und Nr. 2 im Erdgeschoss. Der Klägerin steht seit dem Jahr 2007 das Sondereigentum an den Wohnungen Nr. 3 und Nr. 4 im Ober- und Dachgeschoss zu. Die Einheit Nr. 1 ist in der Teilungserklärung ausgewiesen als "Räumlichkeiten im Souterrain... Lesen Sie mehr