alle Urteile, veröffentlicht am 26.08.2015
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.08.2015
- X ZR 110/13 -
Apple-Patent zur Entsperrung des Touchscreens nichtig
Streitpatent beruht daher nicht auf erfinderischer Tätigkeit
Der Bundesgerichtshof hat das Patent der Apple Inc. zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig erklärt, da das Streitpatent auf keiner erfinderischen Tätigkeit beruht.
Die beklagte Apple Inc. ist Inhaberin des auch in Deutschland geltenden europäischen Patents 1 964 022 (Streitpatents). Die Klägerin Motorola Mobility Germany GmbH hat das Streitpatent mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen.Die Erfindung betrifft eine Maßnahme zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen), beispielsweise eines Mobiltelefons. Nach den Ausführungen der Patentschrift war es bekannt, solche Geräte gegen unabsichtliche Funktionsauslösung durch zufälligen Berührungskontakt zeitweise zu sperren und durch Berührung bestimmter Bildschirmbereiche in... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Gerichtsbescheid vom 19.08.2015
- 5 K 313/15.KO -
Polizeibeamter hat nach Dienstunfall keinen Anspruch auf Übernahme von Grunderwerbskosten
Ausgleichsanspruch besteht nur für typische, unfallbedingte Mehraufwendungen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Polizeibeamter, der nach einem Dienstunfall zu 100 % behindert ist, keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Ankauf eines Baugrundstücks zur Errichtung eines barrierefreien Neubaus aus Mitteln der Unfallfürsorge hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde im Jahr 1987 im Dienst durch mehrere Schüsse schwer verletzt. Das Ereignis wurde als Dienstunfall anerkannt. Der Grad der beim Kläger vorliegenden Behinderung beträgt 100 %.Da die von ihm angemietete Wohnung nicht barrierefrei ist, beantragte er beim beklagten Land die Übernahme der Kosten für den Ankauf eines Baugrundstücks... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2015
- S 12 AS 3424/14 ER -
Erwerb einer Fahrerlaubnis muss für Kostenerstattungsanspruch zwingend zur Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit nötig sein
Grundsicherungsträger hat keine Pflicht zur grundsätzlichen Kostenübernahme
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Erwerb eines Führerscheins als Förderung aus dem Vermittlungsbudget nur dann besteht, wenn der Besitz einer Fahrerlaubnis zwingend zur Aufnahme bzw. zur Suche einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erforderlich ist.
Mit seinem Antrag begehrte der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls im Wege des Eilrechtsschutzes die Übernahme von Kosten für den Erwerb eines Führerscheins durch den Grundsicherungsträger.Das Sozialgericht Stuttgart lehnte den Antrag jedoch ab. Dabei ließ es offen, ob der Antragsteller, weil er sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinde, überhaupt... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 26.08.2015
- 1 U 319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15 -
Kein Schadenersatz für Verdienstausfall bei fehlendem Kinderbetreuungsplatz
Gesetz bietet Kindern Anspruch auf frühkindliche Förderung - Verdienstausfallschäden fallen nicht in Schutzbereich der Norm
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Klagen von drei Müttern abgewiesen, die von der Stadt Leipzig Schadenersatz für Verdienstausfall begehren, weil ihre Kinder nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten hatten.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte drei Mütter zunächst vor dem Landgericht Leipzig ihren Verdienstausfall eingeklagt, weil ihren Kindern nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres von der beklagten Stadt Leipzig ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zugewiesen wurde. In allen beim Landgericht Leipzig eingeklagten insgesamt drei Prozessen haben die Mütter Schadensersatz... Lesen Sie mehr