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alle Urteile, veröffentlicht am 10.08.2015

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 05.08.2015
- S 36 U 818/12 -

Impfschaden durch betriebsärztliche Grippeschutzimpfung ist kein Arbeitsunfall

Grippeschutzimpfung für Museums­mit­arbeiterin nicht zwingend notwendig

Ein Impfschaden infolge einer Grippeschutzimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgte. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall erkrankte eine Museumsmitarbeiterin aus Bochum infolge einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung an einem Guillian-Barre-Syndrom erkrankte. Sie verklagte die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles, weil ihr die betriebsärztliche Impfung von ihrem Arbeitgeber angeboten worden sei. Sie habe sich angesichts des Publikumsverkehrs im Museum vor einer besonderen Ansteckungsgefahr schützen wollen.Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Die Anerkennung eines Arbeitsunfalles komme nur in Betracht, wenn die mit der Tätigkeit verbundene Gefährdung eine Grippeschutzimpfung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.07.2015
- 1 Ss 113/48 -

Cannabis statt Mais angebaut: OLG Oldenburg bestätigt Freiheitsstrafen wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln

Strafen wegen mangelnder günstiger Sozialprognose nicht zur Bewährung ausgesetzt

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat zwei Männer wegen unerlaubten Handel Treibens mit Cannabis zu Freiheitsstrafen verurteilt, die auf einem Anbaufeld statt der vorgesehenen Maispflanzen Cannabis-Pflanzen angebaut hatten. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beiden verurteilten Männer hatten Erfahrung im Anbau und Verkauf von Cannabis. Im Mai 2012 kamen sie auf die Idee, erneut auf diese Weise Geld zu verdienen. Als Anbaufläche erschien ihnen ein abgelegenes Maisfeld im emsländischen Börger geeignet. In einem nicht einsehbaren Bereich des Feldes entfernten sie einen Teil der Maispflanzen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
- 210 C 324/10 -

Klein­reparatur­klausel aufgrund Einbeziehung der Heiztherme unwirksam

Heiztherme unterliegt nicht häufigem Zugriff des Mieters

Ist ein Mieter nach einer Klein­reparatur­klausel verpflichtet, für die Behebung von kleineren Schäden an der Heiztherme aufzukommen, so liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor. Die Klausel ist in diesem Fall gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil eine Heiztherme nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung für die Kosten der Reparatur eines Thermostatventils in Höhe von fast 52 Euro aufkommen. Die Vermieterin verwies in diesem Zusammenhang auf eine im Mietvertrag aufgenommene Kleinreparaturklausel. Da sich der Mieter weigerte die Reparaturkosten zu erstatten, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Entscheidung vom 28.05.2015
- 12 O2205/15 -

Sky darf Kunden nicht für unverschuldeten Missbrauch haften lassen

Klausel wegen unangemessener benachteiligter Kunden unzulässig

Der Pay-TV-Sender Sky Deutschland darf Kunden nicht unabhängig vom Verschulden für einen missbräuchlichen Abruf kostenpflichtiger Zusatzangebote haften lassen. Das entschied das Landgericht München I.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Pay-TV-Sender Sky Deutschland bietet mehrere Zusatzdienste an, die mit einer persönlichen Geheimzahl (PIN) genutzt werden können. Laut Vertragsklausel sollte der Kunde uneingeschränkt für die Vergütung der Zusatzdienste haften, die unter seiner PIN bestellt wurden.Diese Klausel ist unzulässig, weil sie den Kunden unangemessen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 16.07.2015
- 14 U 22/15 -

Sozialhilfeträger hat keinen Anspruch auf Erstattung von Schulkosten durch heilpädagogische Schule

Schulgeld muss gegebenenfalls vom Schüler zurückverlangt werden

Ein Sozialhilfeträger hat keinen Anspruch darauf, Schulgeld, das für ein behindertes Kind bereits gezahlte wurde, nach Aufhebung einer gerichtlichen Zahlungsanordnung von heilpädagogische Schule zurückzuverlangen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist ein Sozialhilfeträger aus Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2008 stellten die Eltern eines mehrfach behinderten sechsjährigen Kindes bei ihm einen Antrag auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer heilpädagogischen Schule im Landkreis Osnabrück. Die Familie lebt im Landkreis Gütersloh. Der Sozialhilfeträger lehnte den Antrag... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.09.2012
- 5 AZR 678/11 -

BAG: Umkleidezeiten und innerbetriebliche Wegezeiten zwecks Umkleiden stellen vergütungs­pflichtige Arbeitszeit dar

Arbeitgeber muss Umkleiden im Betreib vorschreiben

Ordnet ein Arbeitgeber an, dass die Beschäftigten Arbeitskleidung zu tragen haben und dass sie sich im Betrieb umziehen müssen, so zählen die Umkleidezeit sowie die innerbetriebliche Wegezeit zwecks Umkleiden zur vergütungs­pflichtigen Arbeitszeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine OP-Krankenschwester auf Feststellung, dass die Umkleidezeiten sowie die mit dem Umkleiden zusammenhängenden Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit sind. Die Krankenschwester musste nach Erreichen der Klinik zunächst in einer Umkleidestelle im Tiefparterre des Klinikgebäudes Berufsbekleidung anziehen. Danach musste sie sich in den OP-Bereich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 05.08.2015
- 3 L 675/15 -

Rückführung eines syrischen Flüchtlings nach Ungarn gestoppt

Asylverfahren und Aufnahmebedingungen Ungarns weisen systematische Mängel auf

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung dem Eilantrag eines Flüchtlings aus Syrien stattgegeben und dessen Abschiebung nach Ungarn vorläufig ausgesetzt. Nach Auffassung des Gerichts stehen der auf der Grundlage der sogenannten Dublin-III-Verordnung angeordneten Abschiebung nach Ungarn systemische Mängel des dortigen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber entgegen.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass angesichts der neuesten politischen Entwicklungen in Ungarn die ernstzunehmende Gefahr bestehe, dass Asylbewerber bei einer Überstellung nach Ungarn Gefahr liefen, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne der Europäischen Konvention für Menschenrechte ausgesetzt zu sein. Ausgangspunkt für diese Annahme... Lesen Sie mehr