alle Urteile, veröffentlicht am 18.08.2015
Oberlandesgericht Rostock, Entscheidung vom 06.05.2015
- 2 U 22/14 -
Zu hohe Anzahlungen für AIDA-Kreuzfahrten
Gericht verbietet Anzahlungen von 35 und 50 Prozent
Das Oberlandesgericht Rostock hat dem Kreuzfahrtveranstalter AIDA Cruises untersagt, schon unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 35 oder sogar 50 Prozent des Reisepreises zu verlangen. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, der die Anzahlungen als unangemessen hoch kritisiert hatte.
Laut Geschäftsbedingungen des Reisveranstalters mussten Kunden im Tarif AIDA Vario schon nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisesicherungsscheins 35 Prozent des Reisepreises zahlen. Im Tarif AIDA Just betrug die Anzahlung sogar 50 Prozent. Zusätzlich sollte die volle Prämie für eine vermittelte Versicherung fällig werden.Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass Kunden durch die hohen Vorauszahlungen unangemessen benachteiligt werden. Sie stützten sich auf Urteile des Bundesgerichtshofes, die der vzbv und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits im Dezember 2014 erstritten hatten. Danach... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 30.06.2015
- 13 K 3126/13 E,F -
Schadensersatz für entgangenen Vorstandsposten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
FG bejaht Steuerpflicht für Entschädigungszahlung wegen weggefallener Einnahmen aus beabsichtigter Vorstandstätigkeit
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Entschädigungsleistungen eines Dritten für entgangenen Arbeitslohn auch dann steuerpflichtig sind, wenn es noch gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen war.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war Vorstandsmitglied einer Bank und sollte nach einer geplanten Fusion mit einer anderen Bank eine Vorstandsposition im neuen Unternehmen erhalten. Auf Anordnung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen kündigte die Bank dem Kläger jedoch fristlos, so dass er den anvisierten Vorstandsposten nicht übernehmen konnte. Nachdem das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 29.08.2014
- S 18 AS 4309/14 ER -
Annahme einer Bedarfsgemeinschaft setzt zwingend Bestehen eines gemeinsamen Haushalts voraus
Nicht jede partnerschaftliche Beziehung kann derjenigen zwischen Ehegatten gleichgestellt werden
Die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft bei nicht verheirateten Partnern setzt zwingend das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts voraus. Allein das Unterhalten einer Liebesbeziehung unter Beibehaltung getrennter Haushalte ist nicht geeignet, eine Bedarfsgemeinschaft zu begründen, auch wenn die Partner abwechselnd in der Wohnung des anderen Partners übernachten. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Jobcenter, gegen welches sich der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz richtete, die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Antragstellerin abgelehnt, weil die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Freundes/Partners der Antragstellerin nicht offengelegt worden waren und daher die Hilfebedürftigkeit... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 01.07.2015
- 9 K 3675/14 E -
Anschaffung von Schuhen einer Schuhverkäuferin führt nicht zu Werbungskosten
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind nicht als Kosten der Lebensführung steuerlich abzugsfähig
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Schuhverkäuferin für die Anschaffung von Schuhen selbst dann keine Werbungskosten geltend machen kann, wenn sie verpflichtet ist, während der Arbeit Schuhe ihres Arbeitgebers zu tragen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist als Verkäuferin in einem Schuhhaus tätig, das einer Kette angehört. In den "Servicestandards" der Schuhhauskette ist festgelegt, dass jede Mitarbeiterin während der Arbeit "sauber geputzte Schuhe aus eigenem Haus" tragen muss. Für den Erwerb entsprechender Schuhe machte die Klägerin im Streitjahr 2013 neben weiteren Aufwendungen 849 Euro... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 13.07.2015
- 6 B 44/15 -
Autowaschanlage darf an Sonn- und Feiertagen betrieben werden
Baugenehmigung mit Erlaubnis des Betriebs der Anlage an Sonn- und Feiertagen kann nicht vom Ordnungsamt widerrufen werden
Gestattet eine Baugenehmigung neben der Genehmigung zum Bau einer Autowaschanlage auch den Betrieb der Anlage an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 6 bis 18 Uhr, ist diese bauaufsichtliche Feststellung bindend und kann nicht vom Ordnungsamt ohne Weiteres widerrufen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Ordnungsamt der Stadt Nordhorn dem Antragsteller mit einer sofort vollziehbaren Untersagungsverfügung verboten, eine zuvor bereits durch das Bauamt der Stadt Nordhorn genehmigte Autowaschanlage an Sonn- und Feiertagen zu betreiben. Bei der Waschanlage handelt es sich um dreiseitig geschlossene und überdachte SB-Waschboxen nebst Staubsaugeinrichtung.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.08.2015
- X ZR 2/15 -
BGH erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Festlegung des Gerichtsstands für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung
Fragen zur Auslegung der Brüssel-I-Verordnung vorgelegt
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Festlegung des Gerichtsstands für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung zu beschäftigen und hat daher dem Gerichtshof der Europäischen Union zwei Fragen zur Auslegung des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b* der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel-I-Verordnung) vorgelegt.
Im Ausgangsfall verlangt der Kläger eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro wegen eines verspäteten Fluges nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b** der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung). Der Kläger buchte bei der Fluggesellschaft Air France unter deren Flugnummern eine Flugverbindung von Stuttgart über Paris nach Helsinki. Die Beförderung von Paris nach Helsinki... Lesen Sie mehr