alle Urteile, veröffentlicht am 11.07.2017
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.06.2017
- S 58 AS 5645/16 -
Hartz IV-Regelbedarf für 2017 verfassungsgemäß
Kürzung und Herausnahme einzelner Positionen nicht verfassungswidrig
Der seit dem 1. Januar 2017 geltende Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts für alleinstehende Langzeitarbeitslose in Höhe von 409 Euro monatlich entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Im vorliegenden Fall hat ein 31-jähriger arbeitsloser Mann das Jobcenter auf Gewährung höherer Grundsicherungsleistungen verklagt. Der Kläger machte geltend, der bewilligte Regelbedarf sei zu niedrig und damit verfassungswidrig bemessen. Gegenüber seinen realen Ausgaben, insbesondere für seinen Pkw, ergebe sich eine erhebliche Differenz.Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Der Regelbedarf gemäß § 20 SGB II sei in nicht zu beanstandender Weise auf Grund der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 ermittelt worden. Dabei würden Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18.05.2017
- 1 U 65/16 -
Privater Autoverkäufer muss nach vertraglich vereinbarter Garantieübernahme Fahrzeug mit falschem Tachostand zurücknehmen
Verkäufer übernimmt durch vertragliche Eintragung der Laufleistung unter "Zusicherungen des Verkäufers" ausdrücklich Garantie
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein privater Autoverkäufer dann ein Fahrzeug zurücknehmen muss, wenn das Auto einen anderen Tachostand ausweist als in den Verkaufsunterlagen angegeben und der Verkäufer die Laufleistung im Kaufvertrag unter der Rubrik "Zusicherungen des Verkäufers" eigenhändig eingetragen hat.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann aus Elsfleth im September 2015 im Landkreis Cuxhaven einen gebrauchten Mercedes für 8.000 Euro gekauft. Nach kurzer Zeit wollte er den Wagen wegen eines angeblich falschen Tachostands zurückgeben. Der Verkäufer verweigerte die Rücknahme. Die Parteien zogen vor Gericht.Der gerichtliche Sachverständige konnte feststellen, dass... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 11.07.2017
- 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16 -
Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Belange einzelner Berufsgruppen oder Branchen dürfen bei Verdrängung bestehender Tarifverträge jedoch nicht einseitig vernachlässigt werden
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Auslegung und Handhabung des Gesetzes muss allerdings der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen; über im Einzelnen noch offene Fragen haben die Fachgerichte zu entscheiden. Unvereinbar ist das Gesetz mit der Verfassung nur insoweit, als Vorkehrungen dagegen fehlen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt werden. Der Gesetzgeber muss insofern Abhilfe schaffen. Bis zu einer Neuregelung darf ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das Gesetz bleibt mit dieser Maßgabe ansonsten weiterhin anwendbar. Die Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2018 zu treffen.
Das Tarifeinheitsgesetz regelt Konflikte im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb. Es ordnet an, dass im Fall der Kollision der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft verdrängt wird, die weniger Mitglieder im Betrieb hat, und sieht ein gerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung dieser Mehrheit vor. Der Arbeitgeber muss die Aufnahme von Tarifverhandlungen... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.05.1998
- 12 (18) Sa 196/98 -
Steißbeinfraktur aufgrund "spaßigen" Tritts einer Arbeitskollegin rechtfertigt Schmerzensgeld von 3.000 DM
Zeitraum von 15 Stunden zwischen Tritt und Arztbesuch rechtfertigen keine Zweifel an der Ursächlichkeit
Erleidet eine Arbeitnehmerin während der Arbeitszeit eine Steißbeinfraktur durch den "spaßigen" Tritt einer Kollegin, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 3.000 DM. Dass zwischen dem Tritt und dem Arztbesuch ein Zeitraum von 15 Stunden liegt, rechtfertigt nicht die Annahme, dass der Tritt nicht ursächlich für die Verletzung war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verklagte eine Arbeitnehmerin eine Kollegin auf Zahlung von Schmerzensgeld. Die Klägerin behauptete, von der Beklagten während einer Spätschicht im März 1997 mit einem Sicherheitsschuh getreten worden zu sein, als sie sich gerade zu einer Kiste bückte. Sie habe dabei Schmerzen empfunden und geweint, was eine andere Kollegin auch mitbekam. Die Klägerin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.05.2017
- VIII ZR 181/16 -
BGH: Mieter muss bei Streit über Wohnungsgröße im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens selbst Angaben zur Wohnfläche machen
Angabe einer Wohnfläche aufgrund laienhafter Vermessung genügt
Hält ein Mieter im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens die vom Vermieter angegebene Wohnungsgröße für unrichtig, so muss er selbst Angaben zur Wohnfläche machen. Dabei genügt es, dass Ergebnis einer laienhaften Vermessung anzugeben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Vermieterin einer Dachgeschosswohnung im August 2014 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sie legte dabei eine Wohnfläche von 92,54 qm zugrunde. Die Mieterin zweifelte an der angegebenen Größe der Wohnung und verlangte einen geeigneten Nachweis. Die Vermieterin wies dies zurück und erhob Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 30.07.2015
- 32 C 4/15 -
Fahrspurwechsel setzt auch bei vorhandenem Toten-Winkel-Spiegel Schulterblick voraus
Anscheinsbeweis spricht für Verschulden des Spurwechslers
Kommt es bei einem Fahrspurwechsel zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Spurwechslers. Zudem ist bei einem Spurwechsel auch dann ein Schulterblick erforderlich, wenn das Fahrzeug über einen zusätzlichen Toten-Winkel-Spiegel verfügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Mai 2014 bei einem Fahrspurwechsel zu einem Verkehrsunfall. Da der die Fahrbahn wechselnde Autofahrer angab, vor dem Ausscheren geblinkt, in den Seitenspiegel sowie in den Toten-Winkel-Spiegel geblickt und dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer bemerkt zu haben, klagte er gegen den anderen Unfallbeteiligten auf Schadensersatz.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.10.1991
- 1 BvR 850/88 -
BVerfG: Anmeldefrist von 48 Stunden gilt nicht für Eilversammlung
Eilversammlung kann ohne Gefährdung des Demonstrationszwecks nicht unter Fristbeachtung angemeldet werden
Eine Eilversammlung ist zwar geplant und hat einen Veranstalter, jedoch kann sie ohne Gefährdung des Demonstrationszwecks nicht unter Einhaltung der Anmeldefrist des § 14 des Versammlungsgesetzes (VersG) angemeldet werden. Für eine solche Versammlung gilt daher die 48-Stunden-Frist nicht. Eine Eilversammlung ist vielmehr anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es Anfang Februar 1986 zu einer Protestversammlung am Mannheimer Hauptbahnhof. Hintergrund dessen war, dass deutsche Polizeibeamte in das damals unter dem Apartheitsregime stehende Südafrika Reisen wollten. Der Aufruf zur Protestversammlung erfolgte 5 Tage zuvor. Da die Versammlung nicht angemeldet war, wurde deren Veranstalter vom Amtsgericht Mannheim... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 07.07.2017
- 13 A 2870/15, 13 A 2876/15, 13 A 2270/15 und 13 A 4188/15 -
Keine Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung
Verstoß gegen unionsrechtliches Diskriminierungsverbot wurde mit neuem Besoldungsgesetz beseitigt
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass den Beamten der Landeshauptstadt Hannover keine Entschädigungszahlungen wegen einer altersdiskriminierenden Besoldung zustehen.
Hintergrund der zugrunde liegenden Rechtsstreitigkeiten ist, dass sich die Besoldung von Beamten bis zum vergangenen Jahr an sogenannten Dienstaltersstufen und damit auch an deren Lebensalter orientierte. Der Europäische Gerichtshof hatte mit Urteil vom 8. September 2011 eine Vergütung nach dem Lebensalter als unionsrechtswidrig angesehen. Das Land Niedersachsen hat sein Besoldungsgesetz... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.07.2017
- X ZB 2/17 -
Vertrieb des HIV-Medikaments "Isentress" weiterhin zulässig
BGH bestätigt vom Bundespatentgericht ausgesprochene vorläufige Vertriebserlaubnis
Der Bundesgerichtshof hat eine vom Bundespatentgericht ausgesprochene vorläufige Gestattung zum weiteren Vertrieb eines Medikaments zur Behandlung von HIV-Infektionen bestätigt.
Die Antragsgegnerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 422 218 (Streitpatents), das ein antivirales Mittel betrifft. Das Streitpatent wurde am 8. August 2002 angemeldet und am 21. März 2012 erteilt. Das Europäische Patentamt hat das Streitpatent in einem Einspruchsverfahren in geänderter... Lesen Sie mehr